Ab Juli Änderungen bei der Kurzarbeit und neues Hinweisgeberschutzgesetz
29.06.2023
Mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie über die ab Juli geltenden Änderungen bei der Kurzarbeit und das neue Hinweisgeberschutzgesetz informieren.
- Kurzarbeit
Zum 30. Juni 2023 läuft der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld aus, der als Sonderregel während der Corona-Pandemie erlassen worden war. Damit gelten ab dem 01. Juli 2023 für den Bezug von Kurzarbeitergeld wieder die gesetzlichen Voraussetzungen, die vor der Corona-Pandemie galten.
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- Hinweisgeberschutzgesetz
Ziel des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Betätigung Rechtsverstöße melden, vor Repressalien zu schützen. Zudem werden Arbeitgeber mit in der Regel 50 und mehr Beschäftigten zur Schaffung interner Meldestellen verpflichtet.
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