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Achtung vor Abmahnung – Google Fonts

01.11.2022

Derzeit erhalten viele Betriebe von einem Rechtsanwalt ein „Abmahnschreiben", bei dem es um „Google Fonts" geht. Wir hatten zuletzt mit Rundmail vom 30.08.2022 davor gewarnt.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) hat einen aktuellen Warnhinweis herausgegeben und gibt Empfehlungen an Betroffene.

Der DSW empfiehlt Betroffenen (Kurzfassung):

1. Prüfen Sie Ihre Webseite. Schaffen Sie gegebenenfalls Abhilfe mit Ihrem zuständigen Provider/ Internetdiensteanbieter. Die Internetseite kann mit einem sog. "Google-Fonts-Checker" (z.B. unter dem Link https://sicher3.de/google-fonts-checker/ ) geprüft werden.
2. Zahlen Sie nicht, solange keine Klage erfolgt.
3. Reagieren Sie nicht auf das Schreiben des Anwalts. Bewahren Sie den Vorgang aber auf.
4. Wichtig: Für den Fall, dass Sie vom Gericht angeschrieben werden (Klage oder Mahnbescheid) müssen Sie tätig werden um Fristen einzuhalten.

Um den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs zu erhärten, benötigt der DSW insbesondere Informationen zum Umfang der Aussendungen sowie zu etwaigen Klageverfahren. 

Wenn Sie möchten, können Sie eine Kopie der Abmahnung direkt an den DSW senden: mail(at)dsw-schutzverband.de.