Beitragserhebung 2022
26.04.2022
In den zurückliegenden Jahren hatte uns die Corona-Krise fest im Griff und hat Sie alle vor immense betriebliche Herausforderungen gestellt. Aus unzähligen Telefonaten wissen wir, wie angespannt die wirtschaftliche Situation bei vielen von Ihnen war und ist. Jetzt werden diese Belastungen fast übergangslos von den Auswirkungen des unsäglichen Krieges in der Ukraine abgelöst.
In dieser schwierigen und ungewissen Zeit fällt es uns nicht leicht, unseren Mitgliedern den Bescheid für den Mitgliedsbeitrag der Handwerkskammer für das Jahr 2022 zuzustellen.
Dennoch haben wir uns entschieden, die Beitragsbescheide in den nächsten Tagen zu verschicken. Mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags leisten Sie einen solidarischen Beitrag für diejenigen Betriebe, die in besonderer Weise unsere Unterstützung benötigen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, all unseren Mitgliedsbetrieben auch weiterhin in dieser schwierigen Zeit mit Informationen und Beratung zur Seite zu stehen. Ohne Ihren Beitrag können wir das nicht.
Uns ist es wichtig zu betonen, dass wir nur durch Ihre Mitgliedschaft und dem damit verbundenen Beitrag in vollem Umfang als Dienstleister und Interessenvertreter für Sie da sein, unsere hoheitlichen Aufgaben erfüllen und unsere Leistungen gewährleisten können.
Zu diesen Leistungen zählten in den letzten Jahren:
Erfolgreiche Interessenvertretung für unsere Mitglieder
Seit Beginn der Krise stehen wir in ständigem Austausch mit der Landesregierung. Wir haben uns für schnelle Soforthilfen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse eingesetzt, um die Liquidität von in Not geratenen Unternehmen zu sichern. Wir haben uns mit Nachdruck und schließlich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Hilfen auch den zunächst außer Acht gelassenen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe I bis IV, Neustarthilfe: Wir behalten den Durchblick und unterstützen unsere Mitgliedsbetriebe. Auch betriebliche Öffnungsmöglichkeiten konnten wir immer wieder für unsere Mitglieder erreichen.
Unabhängig von „Corona" haben wir uns z.B. erfolgreich dafür eingesetzt, dass Schleswig-Holstein eine Meistergründungsprämie in Höhe von bis zu 10.000 Euro zahlt und die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung in den nächsten Jahren weiterhin fördert.
Beratung, Information und Orientierung für Handwerksbetriebe schaffen
Wir haben bis heute unzählige Telefonate mit Mitgliedern geführt und unzählige E-Mails beantwortet, in denen es um Ihre betrieblichen Fragen zur Corona-Krise ging. Ein mehr als 20 Beraterinnen und Berater umfassendes Team stand und steht Ihnen mit fachlichem Rat zur Seite. Es prüft, bewertet und sortiert Informationen, um Sie jederzeit auf dem neuesten Stand zu halten. Das geschieht in den Beratungen am Telefon oder per E-Mail genauso wie durch die Internetseite der Kammer. Hier stellen wir für Sie tagesaktuell alle Informationen, nützliche Links und Downloads sowie Hintergründe zusammen – von finanziellen Hilfsmaßnahmen über betriebswirtschaftliche und rechtliche Fragen bis hin zu Verhaltensregeln im Betrieb vor dem Hintergrund bestehender Verordnungen und Erlasse. Wir informieren zudem regelmäßig mit Newslettern und in den sozialen Medien und beantworten auch hier Ihre Anfragen.
Eine Übersicht und weitere Hintergrundinformationen, wofür Ihr Beitrag benötigt wird und welche Leistungen wir Ihnen zur Verfügung stellen, finden Sie hier: www.hwk-luebeck.de/beitrag und www.hwk-luebeck.de/ihre-kammer
Zukünftige Herausforderungen
Wir werden Sie aber auch bei den anstehenden Herausforderungen (von der Betriebsführung über die Nachwuchsgewinnung bis zur Digitalisierung) unterstützen. In all diesen Bereichen bieten wir Ihnen Informationen und Veranstaltungen. Prüfen Sie dazu unser Veranstaltungsangebot unter: www.hwk-luebeck.de/veranstaltungen
Abschließend möchten wir Sie darüber informieren, dass wir für die Beitragserhebung 2022 auch wieder Zahlungserleichterungen einführen, um den von der Krise betroffenen Betrieben entgegenzukommen. So bieten wir allen Mitgliedsbetrieben unbürokratisch an, den Beitrag in bis zu sechs Raten beginnend ab Mai 2022 zu zahlen. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte einem Schreiben, das wir dem Beitragsbescheid beifügen werden.