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Beschäftigungsangebot melden für Geflüchtete aus der Ukraine

06.04.2022

Im Moment steht für die vielen Menschen aus der Ukraine, denen wir Schutz gewähren, sicherlich die humanitäre Hilfe und Traumabewältigung im Vordergrund. In Zukunft können aber auch Beschäftigungsangebote immer wichtiger werden. Hier können Sie mit einem Arbeitsplatz Perspektiven bieten.

Ukrainische Geflüchtete dürfen sich nach der derzeitigen Rechtslage bis zu drei Jahre in einem EU-Mitgliedsstaat aufhalten und arbeiten. Die Handwerkskammer Lübeck unterstützt die Betriebe und die Geflüchteten bei der Zusammenführung. Nutzen Sie dazu unser Online-Portal und melden Ihr Interesse an. Die Handwerkskammer Lübeck wird Ihre Anfrage an die Arbeitsverwaltung weiterleiten.

Wichtige Informationen zur Beschäftigung von geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern finden Sie hier.

Ihre
Handwerkskammer Lübeck