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Energieeffizient Sanieren und E-Mobilität: Förderbedingungen ändern sich

05.08.2022

Mit dieser Mail möchten wir Sie auf wichtige Änderungen in der Förderung von E-Fahrzeugen sowie für energetische Sanierungsmaßnahmen hinweisen.

Förderung von Ladeinfrastruktur im Gewerbe zeitnah beantragen

Das aktuelle KfW-Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in Unternehmen läuft voraussichtlich nur noch bis Dezember 2022. Das Programm ist stark nachgefragt. Betriebe, die aktuell die Installation von Ladepunkten auf dem Firmengelände planen, sollten zeitnah einen Förderantrag stellen.

Das Förderprogram KfW 441 im Überblick:

  • Förderung als Zuschuss in Höhe von 900 € pro Ladepunkt
  • Antragstellung vor Installation
  • Gefördert werden Kauf und Installation von Ladestationen bis 22 kW Ladeleistung und Energiemanagement-System zur Steuerung der Ladestation
  • Nach Bewilligung muss die Ladestation innerhalb von 18 Monaten installiert werden
  • Ladestationen werden nur gefördert, wenn sie in der Liste der förderfähigen Geräte aufgeführt sind (Link siehe unten)

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt – entweder aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Grünstrom-Liefervertrag. Der Nachweis für den Eigenverbrauch von Sonnenstrom erfolgt über eine formlose Eigenerklärung und über eine Bilanzrechnung aus der hervorgeht, dass über das Jahr ausreichend Energie am Standort zum Laden der Fahrzeuge produziert wird. Ein optionales Energiemanagement-System verbessert die Nutzung des erzeugten Sonnenstroms. Bei der Auswahl des Energiemanagement ist zu prüfen, ob der vorhandene Solar-Wechselrichter auch mit der neuen Ladestation kompatibel ist.

Weitere Informationen der KfW: Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen

Förderung von E-Nutzfahrzeugen

Die Antragsfrist für die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben wurde bis zum 24.08.2022 verlängert.

Gefördert wird die Anschaffung von neuen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3. Es werden 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug gefördert, bei der erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben. Alle Informationen rund um Förderrichtlinie und Förderaufruf finden Sie auf dieser Seite. Die Unterlagen zur Antragstellung finden Sie auf dieser Seite.

BAFA-Umweltbonus für Elektrofahrzeuge

Momentan wird diskutiert, die aktuelle Förderung ab Anfang 2023 anzupassen. Sie wird sich vermutlich verschlechtern. In Anbetracht der langen Lieferzeiten für Elektrofahrzeuge sollten interessierte Handwerksbetriebe hier ebenfalls zeitnah aktiv werden, da der Umweltbonus erst beantragt werden kann, wenn das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist.

Ab sofort neue Regelungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – bis 14.08. gelten für Einzelmaßnahmen noch günstigere Konditionen

Kurzfristig zum 28. Juli gab es bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neue Regeln. Für einzelne Maßnahmen sinken die Fördersätze zum Teil erheblich. Für das gesamte Förderprogramm steigen jedoch die verfügbaren Mittel, so stehen für Sanierungsförderungen nun 12-13 Mrd. Euro pro Jahr zur Verfügung. Zum Vergleich: 2021 wurden etwa 8 Mrd. Euro für Sanierungen ausgegeben.

Neu ist unter anderem, dass die KfW nur noch Komplettsanierungen fördert und dafür zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen bereit stellt. Sogenannte Einzelmaßnahmen, also z.B. die Dämmung von Außenwänden, den Tausch von Fenstern oder die Erneuerung der Heizung, werden ab sofort nur noch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen zwischen 10 % und max. 40 % gefördert. Die bisherige Förderung von Gasheizungen in Verbindung mit Erneuerbaren Energien entfällt komplett. Stattdessen wird ein Heizungstausch-Bonus in Höhe von 10 % bei mindestens 20

Jahre alten Gasheizungen gewährt, wenn dabei auch ein Energieträgerwechsel erfolgt.

Günstige Konditionen für Einzelmaßnahmen durch Antragstellung bis 14. August sichern

Die reduzierten Fördersätze für Einzelmaßnahmen des BAFA gelten ab dem 15. August. Bis dahin können sich die bisherigen Konditionen durch eine zeitnahe Antragstellung gesichert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen muss dann innerhalb von 2 Jahren nach Bewilligung erfolgen.

Informationen der KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Informationen des BAFA: Neuerungen ab 15.08.22

Informationen des BMWK: BEG - Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen

Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" bietet die Handwerksorganisation ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise. Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur verfügen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur kostenfreien Beratung.