Entgeltabrechnungsdaten – elektronische Übermittlung an die Rentenversicherung ab 01.01.2023
21.07.2022
Betriebe müssen ab 1. Januar 2023 ihre Entgeltabrechnungsdaten elektronisch an die gesetzliche Rentenversicherung übermitteln. Eine Ausnahme kann auf Antrag bis zum 31. Dezember 2026 gewährt werden.
Grundlage hierfür ist eine entsprechende Aktualisierung der „Gemeinsamen Grundsätze für die Übermittlung von Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)" im Zusammenhang mit § 28 p Absatz 6 a Sozialgesetzbuch (SGB) IV.
Sie können mittels formlosen Antrags an die gesetzliche Rentenversicherung unter Angabe der Betriebsnummer auf eine elektronische Übermittlung der Entgeltabrechnungsdaten verzichten. Der Verzicht gilt dann für Abrechnungszeiträume bis zum 31. Dezember 2026.
Weitere Informationen, auch zum technischen Verfahren und zur Datensicherheit, finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung:
Hinweise zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP)