Erweiterte Pflichten bei Verpackungen
14.06.2022
Sie verpacken Ihre Ware für Endkunden? Dann betrifft Sie die Registrierungs- und ggf. auch die Zertifizierungspflicht.
Bis zum 1. Juli 2022 müssen in Deutschland alle Verpackungen, die Sie mit Ware befüllen, im Verpackungsregister LUCID registriert werden. Dort muss angeben werden, welche Verpackungsart/en unter welchem/n Markennamen in Verkehr gebracht werden. Bislang waren Serviceverpackungen, wie etwa die Brötchentüte, die schon mit „Zertifizierung" gekauft wurden, davon ausgenommen. Jetzt müssen auch diese Verpackungsarten im Verpackungsregister angegeben werden. Einen guten Überblick, mit welchen Verpackungen Sie davon betroffen sind, bietet dieses Schaubild.
Verpackungen, die Sie schon mit „Zertifizierung" (mit schon erfolgter Bezahlung für die Entsorgung) eingekauft haben, müssen jetzt auch registriert werden.
Detaillierte Informationen finden Sie auf dieser Seite. Gerne beraten wir Sie auch dazu.