Förderprogramm für nicht öffentliche Ladeinfrastruktur – noch bis Jahresende bis zu 900 Euro Förderung je Ladepunkt
24.11.2022
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert noch bis Ende des Jahres mit bis zu 900 Euro neue nicht-öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge von Unternehmen auf dem Betriebshof oder Mitarbeiterparkplätzen.
Nach Angaben der KfW, die das Programm betreut, stehen noch Mittel zur Verfügung. Eine zeitnahe Antragstellung wird empfohlen.
Mit dem Zuschuss wird der Erwerb und die Errichtung von neuen Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen – von Elektrofahrzeugen der unternehmenseigenen Fahrzeugflotte – von gewerblich genutzten Carsharing-Fahrzeugen – von Elektrofahrzeugen der Beschäftigten eines Unternehmens gefördert.
Gefördert werden können alle Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler/innen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen. Der Investitionszuschuss beträgt maximal 900 Euro für jeden Ladepunkt – Maximal 45.000 Euro je Standort bzw. Investitionsadresse.
Damit Anspruch auf die Förderung der Ladestationen besteht, muss der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Dieser kann vom Stromlieferanten bezogen oder selbst erzeugt werden. Die Ladeinfrastruktur muss nicht öffentlich zugänglich sein.
Alle Informationen zu diesem Förderangebot des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) finden Sie im beigefügten Flyer. Informationen zum Antragsverfahren sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf dieser Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich gern an die kostenfreie Servicenummer der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0800 539 9008.
Bei Fragen zur Energieeffizienz im Betrieb oder zum Einsatz regenerativer Energien wenden Sie sich gerne an unsere Umweltberatung (Kontaktdaten siehe unten). Wir kommen auch zu einer kostenfreien Vor-Ort-Energieberatung zu Ihnen.
Raphael Lindlar
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