Newsletter - Neue Quarantäneregeln und Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung
17.01.2022
In unserem heutigen Newsletter möchten wir Sie wieder über aktuelle Themen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie informieren.
Neue Regelungen zu Quarantäne & Co.
Das Land hat die Absonderungs-Regeln überarbeitet. Sie sind am Sonnabend, den 15.01.2022 in Kraft getreten und gelten bis zum 31. 03.2022. Auf Grundlage des Absonderungserlasses regeln die Kreise und kreisfreien Städte in ihren Allgemeinverfügungen zu Isolation und Quarantäne jetzt folgendes:
- Die Meldepflicht gegenüber den Gesundheitsämtern ist sowohl für mit dem Coronavirus infizierte Personen als auch für Kontaktpersonen aufgehoben.
- Unabhängig, ob sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden, sind Infizierte eigenverantwortlich verpflichtet, sich in Absonderung zu begeben und bekannte Kontaktpersonen eigenständig über die Infektion zu informieren, sodass diese Personen ggf. ebenfalls eigenverantwortlich der Absonderungspflicht nachkommen können.
- Coronavirus-Infizierte müssen sich generell für zehn Tage isolieren. Wer nach sieben Tagen einen negativen Antigen-Schnell- oder PCR-Test vorlegt, darf die Absonderung schon früher beenden.
- Dies gilt auch für Kontaktpersonen. Ausgenommen davon sind:
- Geboosterte Personen,
- Geimpfte Personen, deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt,
- Genesene Personen, deren Corona-Infektion weniger als drei Monate zurückliegt,
- Personen, die doppelt geimpft und genesen sind.
Alle Änderungen im Detail finden Sie wie immer auf unserer Internetseite ARBEITSRECHT, die heute im Laufe des Tages aktualisiert wird.
Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung/Auswirkungen auf 2G-Plus
In Schleswig-Holstein gilt seit Samstag, 15. Januar 2022, bis zum 8. Februar 2022 eine geänderte Corona-Bekämpfungsverordnung. Die Änderungen haben nur Auswirkungen auf die 2G-Plus Regelung:
Hier ein kurzer Überblick über die Zugangsvoraussetzungen für Kunden:
- Friseure: 3G, Maskenpflicht für alle Kunden und Dienstleister
- Gesundheitshandwerke (medizinisch und pflegerisch notwendige Dienstleistungen): kein G
- Körpernahe Dienstleistungen: Kunde trägt keine Maske (z.B. Gesichtskosmetik und ggf. Schwangeren- und Kinderfotografie), Neu 2G-Plus
- Körpernahe Dienstleistungen: Kunde trägt Maske (z.B. Fußpflege durch Kosmetiker und ggf. Maßnehmen durch Maß- und Änderungsschneider): 2G
- Handwerksbetriebe mit Ladenlokalen: 2G, Maskenpflicht für alle – unabhängig von physischen Barrieren wie Plexiglasscheiben
- Handwerksbetriebe mit Gastronomiebereich: NEU: 2G-Plus
Neu: 2G Plus erfüllt, wer zusätzlich getestet ist oder einer der nachfolgenden Personengruppen angehört:
- Geboosterte Personen,
- Geimpfte Personen, deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt,
- Genesene Personen, deren Corona-Infektion weniger als drei Monate zurückliegt,
- Personen, die doppelt geimpft und genesen sind.
Darüber hinaus gelten die bekannten Regeln der letzten Woche weiter. Für Arbeitgeber und Beschäftigte gilt am Arbeitsplatz nach dem Infektionsschutzgesetz weiterhin 3G.
Mehr lesen: Corona-Landesregelungen (HWK): www.hwk-luebeck.de/corona-landesregelungen
Antragstellung auf Neustarthilfe 2022 gestartet
Ab sofort können Soloselbstständige, deren wirtschaftliche Tätigkeit in dem Förderzeitraum 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 durch die Corona-Pandemie eingeschränkt ist, über das Portal des Bundes Direktanträge auf die Neustarthilfe 2022 stellen. Die Antragstellung ist bis zum 30. April 2022 möglich.
Mehr lesen: www.hwk-luebeck.de/corona-finanzielle-hilfen
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