Info-Newsletter Verlängerung der Corona LVO
15.10.2021
Die Landesregierung hat die Geltungsdauer der bereits bestehenden Corona-Bekämpfungsverordnung für vier weitere Wochen, bis einschließlich Sonntag, den 14. November 2021, verlängert.
Änderungen für Handwerksbetriebe gibt es nicht.
Einzige Änderung in der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung:
Im Pflegebereich gilt (wie bereits in den Krankenhäusern), dass Besucherinnen und Besucher mit einer akuten Atemwegserkrankung eine Einrichtung betreten dürfen, wenn dies beispielsweise aus sozialethischen Gründen erforderlich ist (insbesondere im Falle einer Sterbebegleitung). Die ausschließlich um den genannten Punkt ergänzte Verordnung gilt von Sonntag, den 17. Oktober 2021, bis einschließlich Sonntag, 14. November 2021.
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