Neue Förderung für Digitalisierung
21.07.2023
Unter der Bezeichnung „Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen"
wurde jetzt das neue Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein zur Digitalisierung gestartet.
Die Förderung kann von kleinen Unternehmen (< 50 Arbeitsplätzen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme < 10 Mio. Euro) beantragt werden. Es besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen bei denen maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Modul 1 – Beratung: Voraussetzungen
Die für Modul 1 kalkulierbaren Beraterkosten betragen mindestens 2.500 Euro. Beratungsunternehmen müssen für eine go-digital Beratung des Bundes lizenziert sein.
- Vorliegen eines plausiblen Angebots für die Beratungsleistungen
- schriftlicher Beratungsbericht mit individuellen Lösungen und Handlungsempfehlungen
- zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen, die zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen
- geförderte Maßnahme soll binnen acht Monaten beendet sein
Modul 2 – Umsetzung: Fördergegenstand
Die für Modul 2 zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 20.000 Euro.
- Hardware, z. B. Server, PCs, Speicher- und Peripheriegeräte
- Software, z. B. BI-Tools, CRM, DMS, ECM oder ERP, wobei beim einmaligen Erwerb einer Nutzungslizenz die Kosten für die Dauer von max. bis zu 36 Monaten anerkannt werden, bei „Software as a Service" die Kosten max. für zwölf Kalendermonate förderfähig sind und bei Miete von Cloud-Speicher-Lösungen die Kosten max. für sechs Kalendermonate anerkannt werden
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Hardware oder Software
- Qualifizierungsmaßnahmen zur Schulung eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Fördergegenstand erhalten Sie hier.
In Zusammenarbeit mit der WTSH, IHK und den Handwerkskammern Lübeck und Flensburg wurde eine Infoveranstaltung aufgezeichnet. Wie Sie die Förderung beantragen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, können Sie der Aufzeichnung unserer Info-Veranstaltung unter dem folgenden Link entnehmen.
Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an
Dr. Boettcher von der WTSH unter mboettcher(at)wtsh.de
oder an die Innovationsberater der WTSH