Neues Förderprogramm zur Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
10.05.2023
Am 1. Mai 2023 ist die überarbeitete Richtlinie des BAFA-Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz" (EEW) in Kraft getreten. Diese beinhaltet das neue Modul 6, das sich ausschließlich an kleine Unternehmen richtet. Produktionsanlagen, die bisher mit fossilen Energien betrieben wurden, können hierüber ohne ein spezielles Einsparkonzept gegen elektrische ausgetauscht und gefördert werden.
Die Rahmenbedingungen des neuen Fördermoduls im Überblick:
- die Förderquote beträgt 33 % der förderfähigen Kosten
- das Mindest-Investitionsvolumen beträgt 2.000 €, der maximaler Förderbetrag ist 200.000 Euro
- Austausch oder Umrüstung von Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern (vorrangig Erdgas, Kohle, Mineralöl) und fortan ausschließlich elektrisch betrieben werden
- die Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Mio. Euro
- Maßnahmen, deren Umsetzung bis zu 31.12.2023 beantragt werden, dürfen bereits nach Antragstellung, also noch vor Ausstellung und Erhalt des Zuwendungsbescheides, begonnen werden
Ein Kurzvideo zum Förderprogramm (LINK) erklärt die Antragstellung und Förderbedingungen. Informationen zum neuen Modul 6 finden Sie auf der Internetseite des BAFA. Hier werden auch Beispiele für „Produktionsanlagen" genannt, da u.a. auch Gabelstapler oder Prozesswärmeerzeuger förderfähig sind.
Weitere Verbesserungen der Förderung für Kleine Unternehmen
Neben der Einführung des neuen Modul 6 wurden weitere Förderbedingungen für kleine Unternehmen verbessert. So wurde die Höhe der Zuschüsse in den anderen Modulen um 10 % angehoben, so dass sich die Förderquoten nun zwischen 50 % und 65 % bewegen. Der CO2-Förderdeckel für kleine Unternehmen wurde von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO2 und Jahr angehoben.
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Raphael Lindlar
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