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Newsletter - Corona-Arbeitsschutzverordnung entfällt

31.01.2023

Mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie über den aktuellen Stand der Corona-Arbeitsschutzregeln informieren. Das Bundeskabinett hat am 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung mit Wirkung zum 2. Februar 2023 beschlossen. Begründet wird die vorzeitige Aufhebung mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, der allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens und der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung. Damit können Arbeitgeber in Handwerksbetrieben künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz vor COVID-19, Grippe und Erkältungskrankheiten veröffentlicht.

Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes bleibt unverändert befristet bis zum 7. April 2023. Die Landesregelungen bei positivem Corona-Test bleiben unverändert bis zum 19. Februar 2023 bestehen.

Weitere Infos (BMAS): Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz
Weitere Infos (HWK): Arbeitsrecht