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Rechtliche Neuerungen Januar 2023

10.01.2023

Zum Jahreswechsel haben wir Sie bereits über die zahlreichen rechtlichen Änderungen informiert, auf die Sie sich im Jahr 2023 einstellen müssen. Heute möchten wir Ihnen weitere Neuerungen vorstellen:

Ablösung des Sozialversicherungsausweises
Der Sozialversicherungsausweis wurde zum 1. Januar 2023 durch den neuen Versicherungsnummernachweis abgelöst. Die neuen Versicherungsnummernachweise werden seit dem 2. Januar 2023 durch die Datenstelle der Rentenversicherung für jede Person bei der Vergabe einer Versicherungsnummer ausgestellt. Die Betroffenen erhalten den Nachweis mit der Post. Ändern sich die Angaben zur Person bzw. die Versicherungsnummer, erfolgt ebenfalls von Amts wegen eine Neuausstellung des Versicherungsnummernachweises. Nach Verlust oder Zerstörung kann eine Neuausstellung eines Versicherungsnummernachweises bei der Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkasse), beim Rentenversicherungsträger oder über den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

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Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
Bereits im Dezember 2022 ist ein Gesetz zur weiteren Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige in Kraft getreten. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes:

  • Für Betriebe mit in der Regel 15 oder weniger Arbeitnehmern gilt: Wollen Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ablehnen, haben sie die Ablehnung zu begründen.
  • Für Pflege- und Familienpflegezeit in Kleinbetrieben gilt: In Betrieben mit bis zu 15 Beschäftigten, in denen bisher kein Anspruch auf Pflegezeit besteht, und in Betrieben mit bis zu 25 Beschäftigten, in denen bisher kein Anspruch auf Familienpflegezeit besteht, bekommen Beschäftigte die Möglichkeit, im Wege eines Antragsverfahrens eine Pflege- oder Familienpflegezeit zu vereinbaren. Arbeitgeber werden verpflichtet, den Antrag innerhalb von vier Wochen zu bescheiden und, wollen sie den Antrag ablehnen, die Ablehnung zu begründen. Laut Gesetzesbegründung sind an den Inhalt der Begründung zur Ablehnung zwar keine hohen Anforderungen zu stellen. Noch ist juristisch allerdings nicht eindeutig geklärt, was im Einzelnen vorgebracht werden muss.

Orientierung bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der betrieblichen Praxis
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