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Newsletter - Ende der Quarantäne-Regelungen ab heute

17.11.2022

Mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie über das Ende der Quarantäne-Regelungen in Schleswig-Holstein und die Auswirkungen auf Handwerksbetriebe informieren. Das Land Schleswig-Holstein hat seine Regeln für Corona-positiv getestete Personen angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab heute, den 17. November, und sind zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Liegt ein positiver Corona-Test (Selbsttest, Testzentrum, PCR) vor, gilt in Innenräumen (außerhalb der eigenen Wohnung) eine 5-tägige Maskenpflicht. Darüber hinaus wird empfohlen, in Innenräumen eine Maske so lange zu tragen, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Während der 5 Tage wird empfohlen, außerhalb geschlossener Räume einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einzuhalten oder alternativ auf eine Maske zurückzugreifen.

Bei einem positiven Schnell- oder Selbsttest ist eine PCR-Kontrolltestung nicht verpflichtend. Für einen offiziellen Genesenennachweis und mögliche Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz bleibt ein PCR-Test aber erforderlich.

Weitere Infos: www.hwk-luebeck.de/corona-arbeitsrecht