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Newsletter - Inflationsprämie

23.11.2022

Mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie über die die sogenannte Inflationsprämie informieren.

Inflationsprämie

Das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es enthält auch die Regelungen zur Steuerbefreiung der sog. Inflationsprämie. Das Gesetz beinhaltet die Regelungen im neuen § 3 Nr. 11c EStG zur Steuerbefreiung von Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen der Arbeitgeber bis zu 3.000 €.

Leistungen des Arbeitgebers werden bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei gestellt, soweit diese in einem Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 als Inflationsausgleichs-Sonderzahlung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Die Leistungen können in Form von Zuschüssen und Sachbezüge sowie flexibel als Teilbeträge gezahlt werden.

Grundlage für die Zahlung einer solchen Prämie können Tarifverträge oder individualvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein.

Experten gehen davon aus, dass es in der Praxis zu diversen Auslegungsfragen kommen wird. Insoweit raten wir allen Betrieben dringend dazu, vor der Auszahlung Ihren Steuerberater zu kontaktieren, um zu besprechen, ob die Voraussetzungen des § 3 Nr. 11c EStG für die angedachte Sonderzahlung erfüllt sind.

Wir gehen davon aus, dass in Kürze durch das BMF FAQ veröffentlicht werden, mit der aktuell bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden und die Anwendung erleichtert wird.

Sobald uns dazu Informationen vorliegen, informieren wir Sie in einem weiteren Newsletter.