Logo der Handwerkskammer Lübeck

Newsletter - Neue Corona-Regelungen ab 1. Oktober 2022

30.09.2022

Mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie über den aktuellen Stand bei den Corona-Regelungen informieren.

Ab 1. Oktober neue Corona-Bekämpfungsverordnung
Die Landesregierung hat eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die am 1. Oktober in Kraft tritt. Sie gilt zunächst bis zum 31.12.2022. Abhängig von der Situation kann das Land jedoch jederzeit Anpassungen vornehmen.
Spezielle Vorgaben für Handwerksbetriebe gibt es aktuell nicht. Wie bisher schon gibt es allerdings Regelungen für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Unsere Themenseite hierzu wird Anfang der nächsten Woche aktualisiert.

Masken
Aus der neuen Landesverordnung ergibt sich zwar keine Maskenpflicht für Handwerker und Kunden. Jedoch haben Arbeitgeber ab 1. Oktober die Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung zu beachten. Sofern die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder bei gleichzeitigem Aufenthalt mehrerer Personen in Innenräumen technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, hat der Arbeitgeber medizinische Masken oder entsprechende Atemschutzmasken bereitzustellen. Diese Masken sind von den Beschäftigten zu tragen. Je nach Arbeitssituation ergibt sich hieraus eine Maskenpflicht für Beschäftigte. Betriebsinhaber können von ihren Kunden über das Hausrecht das Tragen einer Maske verlangen. Mehr lesen

Quarantäneregelungen
Die Quarantäneregelungen in Schleswig-Holstein sind bis zum 31.10.2022 verlängert worden – inhaltlich unverändert (d.h. bei positivem Test: Pflicht zum PCR-Test und 5 Tage Quarantäne) Mehr lesen

Sobald uns neuere Informationen vorliegen, informieren wir Sie in einem weiteren Newsletter.