Newsletter - Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung
12.01.2022
In unserem heutigen Newsletter möchten wir Sie wieder über aktuelle Themen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie informieren, u.a. über die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung, die einrichtungsbezogene Impflicht sowie die Antragstellung auf Überbrückungshilfe IV. Bitte beachten Sie: Über die ausstehenden Änderungen der Quarantäneregelungen werden wir Sie gesondert informieren, sobald diese in Kraft treten.
Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung
In Schleswig-Holstein gilt seit heute, 12. Januar 2022, bis zum 8. Februar 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung. Hier ein kurzer Überblick über die Zugangsvoraussetzungen für Kunden:
- Friseure: 3G, NEU: Maskenpflicht für alle Kunden und Dienstleister
- Gesundheitshandwerke (medizinisch und pflegerisch notwendige Dienstleistungen): kein G
- Körpernahe Dienstleistungen: Kunde trägt keine Maske (z.B. Gesichtskosmetik und ggf. Schwangeren- und Kinderfotografie), NEU: 2G-Plus (d.h. zusätzlich getestet oder geboostert
- Körpernahe Dienstleistungen: Kunde trägt Maske (z.B. Fußpflege durch Kosmetiker und ggf. Maßnehmen durch Maß- und Änderungsschneider): 2G
- Handwerksbetriebe mit Ladenlokalen: 2G, NEU: Maskenpflicht für alle – unabhängig von physischen Barrieren wie Plexiglasscheiben
- Handwerksbetriebe mit Gastronomiebereich: NEU: 2G-Plus (d.h. zusätzlich getestet oder geboostert)
Darüber hinaus gelten die bekannten Regeln der letzten Wochen weiter. Für Arbeitgeber und Beschäftigte gilt am Arbeitsplatz nach dem Infektionsschutzgesetz weiterhin 3G. Alle Änderungen im Detail finden Sie wie immer auf unserer Internetseite, die heute im Laufe des Tages aktualisiert wird.
Mehr lesen:
Corona-Landesregelungen (HWK): www.hwk-luebeck.de/corona-landesregelungen
Pressemitteilung (Land SH): https://bit.ly/3Fmy7Ki
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Bereits mit Newsletter vom 15. Dezember 2021 hatten wir Sie darüber informiert, dass zum 16. März 2022 in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Altenheime, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen) eine Impfpflicht für dort „tätige“ Personen eingeführt wird. Hierzu hat das Bundesgesundheitsministerium inzwischen einen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) erstellt.
Mehr lesen www.hwk-luebeck.de/corona-arbeitsrecht#c9988
Antragstellung auf Überbrückungshilfe IV gestartet
Anträge für die Corona-Überbrückungshilfe IV (Förderzeitraum Januar bis März 2022) können ab sofort über Steuerberater, Wirtschafts- und Buchprüfer gestellt werden. Derzeit ist noch unklar, ab wann Anträge auf Neustarthilfe für Soloselbstständige für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 gestellt werden können. Wir werden Sie informieren, sobald dies möglich ist.
Mehr lesen: www.hwk-luebeck.de/corona-finanzielle-hilfen
Überbrückungshilfe für November 2021 bis Januar 2022 auch bei freiwilliger Einschränkung oder Einstellung des Geschäftsbetriebs
Laut FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums ist im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus eine Anerkennung eines Umsatzeinbruchs für den Zeitraum 1. November bis 31. Dezember 2021 auch dann als Corona-bedingt möglich, wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G Plus oder 3G) bzw. vergleichbaren Maßnahmen (etwa Sperrstundenregelungen) die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist und dieser deshalb eingeschränkt oder eingestellt wird. Dasselbe gilt in der Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Januar 2022.
Mehr lesen: www.hwk-luebeck.de/corona-finanzielle-hilfen
ZDH/KfW-Umfrage zu Finanzierung und Nachhaltigkeit
In der Corona-Pandemie sind die Themen Finanzierung und Zusammenarbeit mit Banken für Handwerksbetriebe von großer Bedeutung. Auch das Thema Nachhaltigkeit in Unternehmen wird künftig Auswirkungen auf die Kreditvergabe an Unternehmen haben. Daher wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich hierzu an der aktuellen Online-Umfrage von ZDH und KfW beteiligen würden. Sie erhalten den Zugangscode zu der Umfrage, indem Sie auf der Seite Ihre E-Mail-Adresse eingeben. Die Umfrage läuft bis zum 15. März 2022.
Zur Umfrage: https://bit.ly/3nixTxF
Immer auf dem Laufenden
Infoticker: www.hwk-luebeck.de/corona-aktuelles
Facebook: www.facebook.com/hwkluebeck
Twitter: www.twitter.com/PR_hwk_luebeck