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Newsletter - Schleswig-Holstein passt Quarantäneregeln an

04.05.2022

Wie bereits in unserem Newsletter vom 29.04.2022 angekündigt, hat das Land Schleswig-Holstein seine Quarantäneregeln angepasst. Sie gelten ab heute (4. Mai) und sind befristet bis zum 30. Juni 2022.
Die neuen Quarantäneregeln gelten auch für Personen, die sich heute bereits in Quarantäne befinden, so dass sich auch für sie Änderungen ergeben.

  • Für Infizierte endet die Absonderungspflicht nunmehr bereits automatisch nach Ablauf von 5 Tagen.
  • Für Kontaktpersonen (z.B. Haushalt, Schule) besteht keine Absonderungspflicht mehr. Das RKI empfiehlt jedoch dringend eine selbständige Kontaktreduzierung.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.hwk-luebeck.de/corona-arbeitsrecht. 

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