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Newsletter - SV Meldeportal "sv-net" ab März 24 nicht mehr verfügbar und Weiterbildungsbonus

23.02.2024

Mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem 01. März 2024 der elektronische Datenaustausch über neues Sozialversicherungsmeldeportal erfolgt. Auch gibt es Änderungen beim Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein.

Neues Sozialversicherungsmeldeportal – Portal „sv-net" ab März 2024 nicht mehr verfügbar
Das zur Meldung an die Sozialversicherung für den elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen bisher von den Krankenkassen verwendete Portal „sv-net" wird ab März 2024 nicht mehr verfügbar sein. Die Handwerkskammer hatte darüber bereits im Oktober 2023 informiert. Vor diesem Hintergrund sollten sich Betriebe, sofern noch nicht erfolgt, umgehend bei dem neuen SV-Meldeportal anmelden, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten. Da aktuell mit Bearbeitungsrückständen zu rechnen, sollten alle potenziellen Nutzer kurzfristig vor Abschaltung eine Registrierung beim SV-Meldeportal beantragen. In diesem Zusammenhang wird es ab dem 1. März 2024 möglicherweise zu Schwierigkeiten kommen, da insbesondere Beitragsnachweise, Sofortmeldungen und Anträge auf A1-Bescheinigungen von den noch nicht abschließend bearbeiteten bzw. registrierten Arbeitgebern abgegeben werden können. Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier:

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Änderungen beim Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ab 01.03.2024
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert die Beteiligung von Erwerbstätigen an Weiterbildungsmaßnahmen mit finanziellen Zuschüssen. Damit kann ein Teil der Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen übernommen werden.

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein hat uns gebeten, Sie über Änderungen bei diesem Förderprogramm zu informieren, die ab 1. März 2024 gelten:

  • Die Antragstellung ist künftig ausschließlich digital über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein möglich. Dort steht den Antragstellenden die Online-Antragstellung mit dem elektronischen Personalausweis zur Verfügung.
  • Der Fokus des Weiterbildungsbonus liegt auf der Förderung von Erwerbstätigen, d.h. Erwerbstätige als Selbstständige und Auszubildende sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Ausgeschlossen sind Weiterbildungen, die
    - ein begleitendes Coaching bzw. Training beinhalten;
    - dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen dienen;
    - dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art dienen;
    - dem Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises dienen.
  • Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsträger stattfinden, der nach DIN ISO 9000 oder nach AZAV zertifiziert ist. Fei Fernunterricht ist eine Akkreditierung der ZFU erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IB.SH.