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Newsletter – Verlängerung der Corona- und der Quarantäne-Regelungen

29.04.2022

Das Land Schleswig-Holstein hat die bestehenden Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung bis einschließlich 28. Mai verlängert. Änderungen gibt es lediglich im Bereich der Eingliederungshilfe (Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung behinderter Menschen). Für Handwerksbetriebe hat sich nichts verändert. Alle aktuellen Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.hwk-luebeck.de/corona-landesregelungen.

Auch die Quarantäneregelungen bleiben bis auf Weiteres unverändert bestehen. Schleswig-Holstein wartet zunächst die Anpassung der Regelungen auf Bundesebene ab. Sobald neue Quarantäneregelungen für Schleswig-Holstein veröffentlicht werden, informieren wir Sie wie gehabt per Newsletter und auf unserer Internetseite unter: www.hwk-luebeck.de/corona-arbeitsrecht. 

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