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Newsletter - Zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

08.03.2022

In unserem heutigen Newsletter finden Sie Informationen zum Thema der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Bereits mit Newsletter vom 15. Dezember 2021 und zuletzt im Newsletter vom 12.01.2022 hatten wir Sie darüber informiert, dass zum 16. März 2022 in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Altenheime, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen) eine Impfpflicht für dort „tätige“ Personen eingeführt wird. Jetzt hat das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium Leitlinien veröffentlicht, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Schleswig-Holstein einheitlich umgesetzt werden soll.

Mehr lesen:
Arbeitsrecht (HWK)
Pressemitteilung (Land SH)

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