Wichtige Energiethemen
30.06.2022
Energiesparen und der Einsatz erneuerbare Energien sind die Gebote der Stunde. Dazu haben wir drei aktuelle Informationen für Sie:
15 % erneuerbare Energien beim Heizungstausch Pflicht
In Schleswig-Holstein müssen ab dem 1. Juli beim Austausch oder erstmaligen Einbau von Heizungen für Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Den Gesetzestext dazu mit genaueren Erläuterungen finden Sie hier. Details zu den Anforderungen und Ausnahme-Bedingungen sollen in einer dem Gesetz nachgeschalteten Verordnung geregelt werden. Diese Verordnung lässt aber leider noch auf sich warten. Sobald uns die Verordnung vorliegt, werden wir Sie unverzüglich informieren.
Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen nach §35c EStG
Privatkunden können für energetische Sanierungsmaßnahmen an der selbst bewohnten Immobilie eine steuerliche Förderung erhalten. Voraussetzung ist, dass gewisse Standards und Bedingungen erfüllt sind. Von der Steuerschuld können dann 20 Prozent der gesamten Aufwendungen (Lohn und Material) abgezogen werden. Maximal sind es 40.000 Euro pro Objekt, verteilt über drei Jahre. Diese Förderung ist vor allem dann interessant, wenn keine andere Förderung in Anspruch genommen werden soll oder kann (weil zum Beispiel vergessen wurde, im Vorwege einen Förderantrag zu stellen). Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Maßnahmen durch ein Fachunternehmen ausgeführt und gemäß einem Musterformular dokumentiert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf unserer Internetseite. Das Musterformular für die Dokumentation finden Sie als Word-Vorlage hier zum Download.
Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben
Gestern startete der zweite Förderaufruf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und die dazugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur. Die Antragstellung erfolgt elektronisch und ist bis zum 10.08.2022 möglich.
Die Förderung betrifft die Anschaffung von neuen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüstete Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3. Es werden 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug gefördert, bei der erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben. Alle Informationen rund um Förderrichtlinie und Förderaufruf finden Sie auf dieser Seite.