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Widerrufsrecht bei Verträgen mit Verbrauchern

31.05.2022

Mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie über eine seit dem 28.Mai 2022 geltende Gesetzesänderung im Verbraucherrecht informieren.

Das Widerrufsrecht bei Verträgen mit Verbrauchern erlaubt es Verbrauchern, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen.

Für wen es gilt: Handwerker, die mit Verbrauchern am Telefon, per E-Mail oder außerhalb ihrer Geschäftsräume Verträge schließen.

Um das geht es: Verbraucher können diese Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Zeitraum verlängert sich um ein Jahr, wenn der Handwerker hierüber nicht aufklärt oder ein Widerrufsformular nicht aushändigt.

Was zu tun ist: Verbrauchern ist zusammen mit einer Belehrung über das Widerrufsrecht auch ein Widerrufsformular auszuhändigen. Sofern möglich, sollten die Arbeiten erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ausgeführt werden. Andernfalls muss der Verbraucher auch darüber informiert werden, dass er die bis zum Widerruf geleistete Arbeit zu vergüten hat.

Informationen und Muster: Um Ihnen als Handwerksbetrieb den Umgang mit den neuen Gesetzesänderungen zu erleichtern, hat der Zentralverbandes des Deutschen Handwerks seine praktische Arbeitshilfe „Praxis Recht Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern" samt Anlagen aktualisiert. Dazu gehören neben grundsätzlichen Informationen zum Widerrufsrecht auch Muster für eine Widerrufsbelehrung, ein Muster-Widerrufsformular, sowie ein Muster zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Sie finden das Praxis Recht „Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern" nebst Anlagen und allen Muster, sowie ein ausführliches Erklär-Video auf der ZDH - Themenseite Widerrufsrecht.

Wichtig: Betriebe, die Verbraucherverträge per Fernabsatz, also am Telefon oder per E-Mail, oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen, sollten künftig bei Verträgen die aktualisierten Muster des ZDH verwenden, um sich rechtskonform zu verhalten. Da die Formulare formelle Anforderungen erfüllen müssen, rät der ZDH dringend davon ab, die Muster umzuformulieren oder zu verändern. Für Auskünfte zum Thema Widerrufsrecht steht Ihnen die Rechtsauskunft der Handwerkskammer selbstverständlich zur Verfügung.