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Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für das Handeln der Handwerkskammer sind die Handwerksordnung (HWO) sowie die Satzung der Handwerkskammer. Informationen hierzu sowie zu weiteren Rechtsgrundlagen wie Verordnungen finden Sie hier.

Satzung der Handwerkskammer

Für jede Handwerkskammer ist von der obersten Landesbehörde eine Satzung zu erlassen. Über eine Änderung der Satzung beschließt die Vollversammlung; der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die oberste Landesbehörde. Mit ihrer Satzung regelt die Handwerkskammer ihre innere Struktur. Sie enthält Details zu Namen, Sitz und Bezirk der Kammer, Regelungen zu Wahlen, zur Vollversammlung, zum Vorstand und viele mehr.

Handwerksordnung

Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Wesentlichen im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt.

Danach gehört ein Gewerbe dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben.

Auf eine exakte Definition des Handwerks hat der Gesetzgeber jedoch verzichtet und es auch nicht wie zum Beispiel in anderen europäischen Ländern auf bestimmte Betriebsgrößen festgelegt. Das Handwerk erhält dadurch Raum, sich an wirtschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen.

Gesellenprüfungsordnung

Hier finden Sie die Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellenprüfungen sowie die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen finden Sie zum Download.

Meisterprüfungsverordnung

Hier finsen sie die Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Meisterprüfungsverfahrensverordnung – MPVerfVO) und die Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Allgemeine Meisterprüfungsverordnung - AMVO).

Sachverständigenordnung

Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt nach den Vorschriften der Handwerksordnung Sachverständige. Näheres regelt die Sachverständigenordnung.