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Teilnahmebedingungen

Auf diesern Seite finden Sie unsere Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen und Lehrgänge der Handwerkskammer Lübeck. Bitte lesen Sie sich alles gründlich durch. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter.

1. Veranstalter

Handwerkskammer Lübeck, vertreten durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer, Breite Straße 10/12, 23552 Lübeck (im Folgenden HWK).

2. Geltung

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen und Lehrgänge der HWK, ihres Fortbildungszentrums und ihrer Berufsbildungsstätten, sofern für bestimmte Lehrgänge keine gesonderten Vertragsbedingungen in Textform vereinbart wurden. Sie gelten für Verbraucher* und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Teilnahmebedingungen akzeptiert.

3. Anmeldung und Vertragsabschluss

3.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen (Tagesveranstaltungen / Lehrgänge) kann durch Online-Anmeldung, per E-Mail, schriftlich oder per Fax auf einem besonderen Anmeldeformular erfolgen. Bei der Online-Anmeldung wird durch das Abschicken des Anmeldeformulars eine verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung durch automatisierte Email unmittelbar nach der verbindlichen Anmeldung stellt keine Vertragsannahme dar. Die Darstellung der Veranstaltung auf den Internetseiten der HWK stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

3.2 Mit Zugang der Teilnahmebestätigung in Schrift- oder Textform kommt der Vertrag zustande. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verträge unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen werden, dass für die Veranstaltung die in den Veranstaltungsunterlagen genannte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird (siehe Ziffer 7.1). Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; besondere Zulassungs- oder Auswahlverfahren für bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen bleiben davon unberührt. Kann eine Anmeldung vom Veranstalter nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Das Teilnehmerentgelt ist ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. des Arbeitgebers oder der Agentur für Arbeit) nach Erhalt der Rechnung am ersten Veranstaltungstag fällig. Bei Lehrgängen, die sich über mehrere Abschnitte erstrecken, tritt die Fälligkeit zu den in der Rechnung benannten Terminen für den jeweiligen Folgeabschnitt ein. Die Zahlung hat unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer und Bezeichnung der Veranstaltung zu erfolgen.

4.2 Kosten für weitere Leistungen (z.B. Lehrmittel, Tests und Prüfungen) werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes ausdrücklich in Textform zugesagt wird. Die Kosten sind dann mit Zugang der entsprechenden Rechnung zur Zahlung fällig. Ggf. anfallende Prüfungsgebühren richten sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung der HWK und sind vor der Prüfung zur Zahlung fällig.

4.3 Sind die fälligen Beträge nicht bis zum angegebenen Zahlungsziel eingegangen, besteht bis zum nachweislichen Eingang der Zahlung keine Berechtigung zur Teilnahme.

4.4 Die unentschuldigte oder entschuldigte Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtsstunden oder -einheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Teilnahmekosten.

5. Rücktritt und ordentliche Kündigung

5.1    Rücktritt

  • Tagesveranstaltungen:
    Bei Tagesveranstaltungen ist ein kostenfreier Rücktritt möglich, wenn zwischen dem Tag des Rücktritts und dem Tag des Lehrgangsbeginns mindestens 1 Arbeitstag liegt (z.B. bei Lehrgangsbeginn am Montag - Rücktritt bis spätestens Donnerstag).
     
  • Lehrgänge:
    Bei Lehrgängen ist ein kostenfreier Rücktritt möglich, wenn zwischen dem Tag des Rücktritts und dem Tag des Lehrgangsbeginns mindestens 1 ganze Woche liegt.Eine Pauschale in Höhe von 20% des Lehrgangsentgelts wird erhoben, wenn zwischen dem Tag des Rücktritts und dem Tag des Lehrgangsbeginns weniger als 1 Woche aber mindestens 1 Arbeitstag liegt (z.B. Lehrgangsbeginn am Montag - Rücktritt bis spätestens Donnerstag). Der Nachweis, dass dem Veranstalter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Zurücktretenden vorbehalten.Die Pauschale wird nicht erhoben, wenn bis zum letzten Kalendertag vor Lehrgangsbeginn ein Ersatzteilnehmer mit den in den Veranstaltungsunterlagen angegebenen Teilnahmevoraussetzungen verbindlich angemeldet worden ist (z.B. bei Lehrgangsbeginn am Montag - Ersatzanmeldung bis spätestens Sonntag).

5.2 Bei fehlendem rechtzeitigem Rücktritt nach Ziffer 5.1 und fehlender Kündigung nach Ziffer 5.3 werden die vollen Teilnahmekosten erhoben - auch bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Abbruch seitens des Teilnehmers.

5.3 Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist nur bei Lehrgängen über 3 Monate Dauer möglich. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Monate nach Beginn des Lehrgangs, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate möglich. Im Falle der Kündigung berechnet sich das jeweilige Lehrgangsende nach dem Beginn des Lehrgangs, d.h. die ersten drei Monate enden mit Ablauf desjenigen Tages des dritten Monats, der dem Tag vorhergeht, der durch seine Zahl dem Tag des Lehrgangsbeginns entspricht. Die Kündigung muss spätestens zugegangen sein an dem Wochentag, der dem ermittelten letzten Tag des Lehrgangs durch seine Benennung entspricht und diesem 6 Wochen vorausgeht.  (Beispiel: Lehrgangsbeginn 10.03. Erster Kündigungstermin: Di, 28.04. zum Di, 09.06., zweiter Kündigungstermin: Mi, 29.07. zum Mi, 09.09.).
Kündigt der Teilnehmer ordentlich, so ist er bis zum Ende des gekündigten Vertrages zur Zahlung des anteiligen Lehrgangsentgelts, mindestens jedoch in Höhe von 20% des gesamten Lehrgangsentgelts als Pauschale, verpflichtet. Der Nachweis, dass dem Veranstalter über das anteilige Lehrgangsentgelt hinaus kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Kündigenden in diesem Falle vorbehalten.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (siehe Ziffer 7.3) sowie das Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen (siehe Ziffer 6) bleibt unberührt.

5.4 Rücktrittserklärungen und Kündigungen haben in Textform bei der Bildungsstätte der HWK zu erfolgen, bei der sich der Teilnehmer angemeldet hat. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang bei der Bildungsstätte. Mitteilungen an die Dozenten reichen nicht aus. Bloßes Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt oder Kündigung.

6. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Anmeldung per Post, Telefax, E-Mail oder über das Internet

Bei Anmeldung zu unseren Veranstaltungen und Lehrgängen mittels Fernkommunikationsmitteln wie Brief, Telefax, E-Mail oder online über unserer Internetseite haben Sie als Verbraucher/Verbraucherin ergänzend zur Rücktrittsregelung in Ziffer 5.1 ein Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Handwerkskammer Lübeck
Fortbildungszentrum
Konstinstraße 2a, 23568 Lübeck
Telefon: 0451 388 87-0
Telefax: 0451 388 87-722
E-Mail: verbraucher(at)hwk-luebeck.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (12 KB) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

7. Durchführung der Veranstaltungen / Lehrgänge und außerordentliche Kündigung

7.1 Veranstaltungen und Lehrgänge können nur stattfinden, wenn die in den Veranstaltungsunterlagen genannte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird eine Veranstaltung / ein Lehrgang aufgrund einer zu geringen Zahl von verbindlich angemeldeten Teilnehmern nicht durchgeführt, werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt und bereits gezahlte Teilnahmekosten zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

7.2 Der Veranstalter behält sich das Recht des Wechsels von Dozenten oder Änderungen des Stundenplanes, des Unterrichtsortes, der Unterrichtszeit (z.B. wegen Erkrankung eines Dozenten) und des Unterrichtsinhalts vor, soweit dies den Teilnehmern unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar ist.    Ausgefallener Unterricht wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Dozenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzdozenten wird zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt. Muss der Veranstalter den Unterricht absagen, weil ein Ersatz nicht möglich ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, werden dem Teilnehmer die anteiligen Teilnahmekosten zurück erstattet.    Schadensersatzansprüche seitens der Teilnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

7.3 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Veranstalter liegt z.B. bei nachhaltigen Störungen der Veranstaltungen und insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer mit der Zahlung des fälligen Lehrgangsentgelts ganz oder teilweise 3 Monate in Verzug ist. Zahlungsansprüche bestimmen sich dann nach Ziffer 7.4.

7.4 Kündigt der Teilnehmer außerordentlich so bleibt der Teilnehmer zur Zahlung des anteiligen Lehrgangsentgelts und der bis dahin anfallenden Kosten für Lernmittel und Material verpflichtet.Bei außerordentlicher Kündigung durch den Veranstalter aufgrund alleinigen Verschuldens des Teilnehmers ist dieser zur Zahlung des anteiligen Lehrgangsentgelts, mindestens jedoch in Höhe von 20% des gesamten Lehrgangsentgelts als Pauschale, verpflichtet. Der Nachweis, dass dem Veranstalter über das anteilige Lehrgangsentgelt hinaus kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Teilnehmer in diesem Falle vorbehalten.Zuviel gezahlte Teilnahmekosten werden dem Teilnehmer erstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

8. Haftung des Veranstalters

Die HWK haftet grundsätzlich nur für selbst oder durch ihre Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Insbesondere gilt dies bei Beschädigung und /oder Verlust von Sachen des Teilnehmers. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmer.

9. Urheberrecht

9.1 Die den Teilnehmern entgeltlich oder unentgeltlich ausgehändigten Vervielfältigungen und Unterrichtsmaterialien sind nur für den privaten Gebrauch der Teilnehmer bestimmt. Kopieren und/oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig.

9.2 Bei Veranstaltungen mit EDV-Einsatz sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Unterrichtsmittel zugelassen. Die Manipulation von Hard- und Software in jeglicher Form ist verboten. Verwendete Computersoftware ist urheberrechtlich geschützt. Kopieren und/oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Urheberrechts-Inhabers zulässig.

10. Abweichende Vereinbarungen

Die von diesen Teilnahmebedingungen - einschließlich dieser Bestimmung - abweichend oder ergänzend getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung des Veranstalters in Textform.

11. Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann, gilt für beide Vertragspartner Lübeck als Gerichtsstand.

12. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13. Informationen für Verbraucher zur Streitbeilegung

13.1 Die HWK beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

13.2 Bei Anmeldung zu Veranstaltungen und Lehrgängen auf elektronischem Wege haben Sie als Verbraucher/-Verbraucherin die Möglichkeit, die von der Europäischen Kommission bereitgestellte Plattform zur Online-Streitbeilegung zu nutzen unter folgendem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Die HWK ist unter folgender E-Mail zu erreichen: verbraucher(at)hwk-luebeck.de

Stand: 15. Januar 2020

*) Zu Gunsten der einfacheren Lesbarkeit wird sowohl für die männliche wie die weibliche Form die männliche Form verwendet.

(Mit Veröffentlichung dieser Teilnahmebedingungen werden die bisher veröffentlichten Teilnahmebedingungen der Handwerkskammer Lübeck unwirksam.)

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