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Montagearbeiten in Island

Meldepflicht

In Island gibt es eine Meldepflicht an die isländische Arbeitsinspektion Vinnumálastofnun für die Tätigkeit, die zu entsendenden Mitarbeiter und Einzelunternehmer, wenn die Dauer der Dienstleistung zehn Werktage in einem Zwölf-Monatszeitraum überschreitet. Montagen, Installationen, Reparaturen oder Überwachungen von Geräten, die weniger als vier Wochen in einem Zwölf-Monatszeitraum dauern, sind der Arbeitsinspektion nicht zu melden.

Löhne

Mitarbeiter ausländischer Unternehmen haben Anspruch auf den isländischen Tariflohn, weitere Lohnbestandteile und Überstundenvergütungen. Ebenso haben Sie einen Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld sowie auf isländische Urlaubs- und Dezemberprämien, Lohnübersicht Baubranche.

Kontaktperson

Bei Tätigkeiten, die länger als vier Wochen innerhalb von zwölf Monaten dauern und mehr als sechs Mitarbeiter entsandt werden, ist ein verantwortlicher Ansprechpartner in Island zu benennen. Dies kann einer der entsandten Mitarbeiter sein. Er hat der Arbeitsinspektion Informationen zum Unternehmen und den Mitarbeiter bei möglichen Kontrollen zur Verfügung zu stellen.

Reglementierte Berufe

Einige Berufe sind in Island reglementiert, Liste reglementierte Berufe. Ausländische Unternehmen, die in reglementierten Gewerken tätig werden möchten, benötigen eine Anerkennung ihres Berufsabschlusses in Island.

Umsatzsteuer

Der isländische Umsatzsteuersatz beträgt 24 % Umsatzsteuer. Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück sind an dem Ort steuerbar, an dem sich das Grundstück befindet. Bei einem steuerpflichtigen Verkauf von Waren und Dienstleistungen ist ab einem Umsatz von 2.000.000 ISK in einem 12-Monatszeitraum eine Steuerregistrierung erforderlich.

 

Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt "Montagearbeiten" unter weitere Infos im grauen Merkkasten.

Ansprechpartner

Sybille Kujath

Außenwirtschaftsberaterin


Weitere Infos

Montagearbeiten (750 KB)