

Montagearbeiten in Dänemark
Feste Fehmarnbeltquerung
Hier finden Sie Informationen rund um den Bau der Querung.
Online-Seminar: Arbeiten in Dänemark
Verstärkte Baustellenkontrollen zu Staubbelastung und Ergonomie
Seit März 2022 führt die dänische Arbeitsschutzbehörde auf Baustellen unangemeldete Kontrollbesuche durch, bei der besonders auf Staub und physische Belastungen, z.B. durch schweres Heben, geachtet wird. Bei ihren Besichtigungen der Baustellen achtet die Arbeitsschutzbehörde darauf, ob:
- staubschwache Arbeitsmethoden angewendet werden
- staubintensive Arbeiten von anderen Arbeiten getrennt ausgeführt werden
- geeignete technische Hilfsmittel, um schweres Heben und Tragen zu vermeiden, benutzt werden
Auch das Arbeitsumfeld in den Unternehmen wird während der Besuche genauer betrachtet.
Umsatzsteuer nicht zu früh überweisen
Wer in Dänemark umsatzsteuerpflichtig ist, muss in der Regel vierteljährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben und die Steuer an die Finanzbehörden überweisen. Dafür sind ein Monat und zehn Tage nach Ablauf des Quartals Zeit. Die Umsatzsteuererklärung kann nicht vor Ablauf des Quartals eingereicht werden.
Achtung: Wer die geschuldete Umsatzsteuer mehr als fünf Tage vor Ablauf der Frist überweist, riskiert, dass das Finanzamt die Zahlung nicht zuordnen kann und das Geld zurück überweist. Überweist man daraufhin zum zweiten Mal die Steuer nach Ablauf der Frist, erhebt die Steuerbehörde Skat Verzugszinsen und eine Mahngebühr.
Erleichterungen bei Anwendung eines dänischen Tarifvertrages
Per Gesetz gilt in Dänemark das Urlaubskassenverfahren. Arbeitgeber zahlen monatlich einen Teil des Bruttoentgelts in eine Urlaubskasse ein, aus der der Arbeitnehmer während seines Urlaubs seinen Lohn bekommt. Gleiches gilt für das Entgelt an Feiertagen.
Ist das entsendende Unternehmen Mitglied der SOKA-BAU, werden die Zahlungen an die SOKA-BAU anerkannt. Eine Anerkennung in Deutschland gezahlter Leistungen ist seit dem 10. März 2017 auch für Unternehmen, die nicht der SOKA-BAU angehören, möglich. Erhält ein Arbeitnehmer, der nach Dänemark entsandt wird, weniger Urlaubs- oder Feiertagsgeld als in Dänemark vorgeschrieben, muss ihm die Differenz ausgezahlt werden. Dies muss deutlich aus seiner Lohnabrechnung hervorgehen.
Ebenso ist nun eine Anerkennung der betrieblichen Altersvorsorge, die die dänischen Tarifverträge vorsehen, möglich. Erhält ein Arbeitnehmer, der nach Dänemark entsandt wird, weniger betriebliche Altersvorsorge als ein dänischer Arbeitnehmer, muss ihm die Differenz ausgezahlt werden. Dies muss deutlich aus seiner Lohnabrechnung hervorgehen.
Ansprechpartner

Sybille Kujath
Außenwirtschaftsberaterin
- Telefon: 0451 1506-278
- Mobil: 0159 04390514
- Fax: 0451 1506-277
- E-Mail: skujath(at)hwk-luebeck.de