Handwerks-Kammer Lübeck in 
Leichter Sprache

Herzlich willkommen auf der Internetseite der Handwerks-Kammer Lübeck. 
Hier finden Sie Infos über uns und das Handwerk.

Diese Seite ist in Leichter Sprache.
Im Text verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen aber alle Menschen.
Zum Beispiel bei den Berufen:

  • Handwerker
  • Maurer
  • Friseur

Was machen Handwerker?

Handwerker sind eine Gruppe von Menschen.
Sie arbeiten mit den Händen und meistens auch mit Maschinen.
Sie machen verschiedene Arbeiten.
Diese Arbeit nennt man Handwerk.
Es gibt über 130 verschiedene Handwerks-Berufe.
Zum Beispiel:

  • Ein Bäcker macht Brot.
  • Ein Maler streicht Wände.
  • Ein Maurer baut Häuser.
  • Ein Friseur schneidet Haare.

Handwerker arbeiten oft in Betrieben.
Ein Betrieb ist ein Ort, wo Menschen arbeiten.
Manche Betriebe sind groß.
Andere Betriebe sind klein.
Firma ist ein anderes Wort für Betrieb.

Friseur
Firma

Was ist eine Handwerks-Kammer?

Die Abkürzung für Handwerks-Kammer ist HWK.
Alle Handwerks-Betriebe müssen Mitglieder der 
Handwerks-Kammer sein.
Das heißt: Jeder Betrieb muss sich bei der 
Handwerks-Kammer anmelden.
Das ist Pflicht.
Die Mitglieder müssen Geld zahlen.
Das Geld nennt man Mitglieds-Beitrag.
Es gibt auch ein Gesetz. 
Das Gesetz heißt: Handwerks-Ordnung.
Dieses Gesetz müssen alle befolgen.
Die Handwerks-Kammer kümmert sich um die Mitglieder und die Handwerker.
Sie hilft bei Problemen und Fragen.
Die HWK ist also eine Hilfe für Handwerks-Betriebe und Handwerker.

Bürogebäude

Aufgaben der Handwerks-Kammer

Eine Handwerks-Kammer hat viele Aufgaben.

  • Die Handwerks-Kammer hat eine Liste.
    In der Liste stehen alle Handwerks-Betriebe.
    Diese Liste heißt Handwerks-Rolle.
  • Die Handwerks-Kammer kümmert sich um die Ausbildung.
    Ausbildung bedeutet, dass Menschen das Handwerk lernen.
  • Wenn jemand einen eigenen Betrieb gründen will, dann hilft die Handwerks-Kammer.
  • Wenn Handwerker Probleme haben, dann bekommen sie Unterstützung von der Handwerks-Kammer.
  • Die Handwerks-Kammer spricht für die Handwerker mit Politikern.
    Sie sagt den Politikern, was die Handwerker brauchen und wollen.
  • Auch wenn Handwerker mehr lernen wollen, hilft die Handwerks-Kammer.
Gespräch zwischen einer Frau und einem Mann

Die Handwerks-Kammer Lübeck

Die Handwerks-Kammer Lübeck kümmert sich um fast 22 Tausend Handwerks-Betriebe.
Die Betriebe sind im Süden von Schleswig-Holstein.
In den Landkreisen und Städten:

  • Herzogtum-Lauenburg
  • Stormarn
  • Ostholstein
  • Plön
  • Segeberg
  • Pinneberg
  • Steinburg

Und in den kreisfreien Städten:

  • Lübeck
  • Kiel
  • Neumünster

Die Adresse der Handwerks-Kammer Lübeck ist:

Handwerks-Kammer Lübeck
Breite Straße 10/12
23552 Lübeck

Die Telefon-Nummer der Handwerks-Kammer Lübeck ist: 0451 1506-0

Die E-Mail Adresse ist: info@hwk-luebeck.de

Arbeit an Maschine
Amt

Wie wird man Handwerker?

Zuerst muss man einen Handwerks-Beruf lernen.
Das Lernen von einem Beruf nennt man Ausbildung.
Während der Ausbildung ist man Auszubildender. 
Die Abkürzung dafür ist Azubi. 
Ein anderes Wort für Azubi ist Lehrling. 

Eine Ausbildung dauert meistens 3 Jahre.
Der Azubi lernt den Beruf an zwei Orten:

  • in einem Betrieb
  • und in einer Berufsschule
Berufsbildungsbereich

Die Handwerks-Kammer unterstützt bei:

  • Fragen zum Gesetz
  • Fragen zum Ausbildungs-Vertrag
  • Fragen zum Ablauf der Prüfung

Mitarbeiter der Handwerks-Kammer beantworten diese Fragen.
Die Mitarbeiter dort heißen auch Ausbildungs-Berater.
Ausbildungs-Berater helfen bei Fragen zur Ausbildung.
Es gibt Gesetze für die Ausbildung.
Die Gesetze erklären, wie man einen Beruf lernt.
Sie heißen: 

  • Berufs-Bildungs-Gesetz
  • Handwerks-Ordnung

Im Berufs-Bildungs-Gesetz stehen Regeln. 
Die Regeln erklären, wie die Ausbildung abläuft. 
In der Handwerks-Ordnung stehen auch Regeln.
Die Regeln sind wichtig für den Betrieb und den Azubi.
Auch bei Fragen zu den Gesetzen helfen die Ausbildungs-Berater.
Manchmal gibt es Probleme mit dem Ausbildungs-Vertrag.
Dann können die Ausbildungs-Berater weiterhelfen.
Der Ausbildungs-Vertrag ist ein wichtiger Vertrag.
Den Vertrag unterschreiben:

  • der Azubi
  • der Betrieb
Gesetzbuch

Im Vertrag stehen Infos wie: 

  • wie lange die Ausbildung dauert
  • wie viel Geld der Azubi bekommt
  • die Arbeits-Zeit am Tag vom Azubi
  • wie viele Urlaubs-Tage der Azubi hat

Alle Ausbildungs-Verträge schreiben die Ausbildungs-Berater in eine Liste.
Die Liste nennt sich Lehrlings-Rolle.

In der Lehrlings-Rolle kann man sehen:

  • wer eine Ausbildung im Handwerk macht   
  • welche Rechte und Pflichten der Azubi und der Betrieb hat
  •  welcher Azubi oder Betrieb Förderung erhält

Alle Azubis müssen 2 Prüfungen machen.

  • Die 1. Prüfung ist die Zwischen-Prüfung und ist nach circa 1,5 Jahren.
  • Die 2. Prüfung ist die Gesellen-Prüfung am Ende der Ausbildung.

In den Prüfungen müssen die Azubis Fragen beantworten.
Sie müssen auch zeigen, was sie im Handwerks-Beruf gelernt haben.
Wenn der Azubi die Prüfungen bestanden hat, ist er Handwerks-Geselle.
Einen Handwerks-Gesellen nennt man auch Handwerker oder nur Geselle.

Der Betrieb übernimmt die Kosten für die Prüfungen.

Vertrag
Schreiben

Bei Fragen zum Ablauf der Prüfungen helfen auch die Ausbildungs-Berater.
Frau Vanessa Plath ist eine Ausbildungs-Beraterin.
Sie können bei Fragen Frau Vanessa Plath anrufen.
Ihre Nummer ist: 0451 1506-214
Sie können auch eine E-Mail schreiben: vplath@hwk-luebeck.de 

Vanessa Plath Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungswesen; Zweitschriften von Prüfungszeugnissen Telefon 0451 1506-214 vplath@hwk-luebeck.de

Sie haben Probleme beim Lernen?

Vielleicht haben Sie Probleme beim Lernen.
Oder Sie haben vielleicht eine Behinderung.
Die Ausbildung ist dann anders.
Die Unterschiede sind:

  • Sie lernen mehr im Betrieb und weniger in der Schule.
  • Sie erhalten mehr Unterstützung beim Lernen für die Schule.

Die Ausbildung heißt dann: Fach-Praktiker oder Fach-Werker.

10 Fach-Praktiker Berufe gibt es bei der HWK Lübeck: 

  • Fachpraktiker für Bäckereien
  • Fach-Praktiker für Verkauf im Lebensmittel-Handwerk
    3 Schwerpunkte zur Auswahl: Bäckerei, Konditorei und Fleischerei
  • Fach-Praktiker für Holz-Verarbeitung
  • Fach-Praktiker für Metall-Bau
  • Fach-Praktiker für Elektronik 
    Schwerpunkt Energie-Technik und Gebäude-Technik
  • Fach-Praktiker für Fahrzeug-Lackierung
  • Fach-Praktiker Maler und Lackierer
  • Fach-Praktiker für Gebäude-Reinigung
  • Textilreiniger-Werker
    Die Menschen arbeiten in einer Reinigung für Kleidung und andere Textilien.
  • Fach-Praktiker für Zweirad-Mechatronik
    Zweirad-Mechatroniker reparieren zum Beispiel Fahrräder.
Firma
Werkzeug

Die Ausbildung dauert meistens 3 Jahre.
Die Ausbildungs-Berater helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Bei der Ausbildungs-Beraterin Irmtraut Martens bekommen Sie Hilfe.
Sie können sie anrufen: 0431 53332-810
Oder Sie schreiben eine Mail: 
imartens@hwk-luebeck.de

Irmtraut Martens Ausbildungsberaterin für den Kreis Segeberg; Fachberaterin für das Programm "Qualität in der Ausbildung" Telefon 0431 53332-810 imartens@hwk-luebeck.de

Berufs-Abschluss aus dem Ausland

Sie haben einen Berufs-Abschluss im Handwerk im Ausland gemacht?
Sie wollen nun in Deutschland arbeiten?
Wohnen Sie im Gebiet der Handwerks-Kammer Lübeck?
Das sind Städte und Landkreise im Süden von Schleswig-Holstein.
Dann hilft Ihnen die Handwerks-Kammer gern weiter.

Welt

Gemeinsam prüfen wir:

  •  Ihren Berufs-Abschluss
  • ob der Abschluss in Deutschland gültig ist
  • wie gut Ihr Abschluss ist
  • was Sie gelernt haben

Für das Prüfen gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz sagt:
Jeder darf seinen Berufs-Abschluss prüfen lassen.
Die Prüfung vom Berufs-Abschluss ist nicht immer nötig.
Ein Geselle braucht keine Prüfung.
Er kann ohne die Prüfung in seinem Beruf arbeiten.
Bei einem Meister müssen die Unterlagen geprüft werden.
Erst dann kann er in seinem Beruf arbeiten.

Zum Prüfen braucht die Handwerks-Kammer Unterlagen von Ihnen.

Fachleute mit Zeugnis

Folgende Unterlagen werden gebraucht:

  • Ihr Pass oder Ausweis
  • Ihren Lebenslauf in Tabellen-Form
  •  einen Antrag auf Gleichwertigkeits-Feststellung
    Gleichwertigkeits-Feststellung heißt, dass Ihr Abschluss mit einem deutschen Abschluss verglichen wird.
  • Nachweis über Ihren Berufs-Abschluss
  • Nachweis über Erfahrungen im Beruf
  • eine Liste mit Ihren Fortbildungen und Weiterbildungen

Die Unterlagen müssen von einem anerkannten Übersetzer auf Deutsch übersetzt sein.
Sie können uns die Unterlagen in einer E-Mail schicken: anerkennungsgesetz@hwk-luebeck.de

Die Unterlagen müssen dann im PDF-Format sein.

Nach der Prüfung erhalten Sie das Ergebnis.
Das Ergebnis von der Prüfung zeigt, 
ob Ihr Berufs-Abschluss wie der deutsche Abschluss ist.  
Das Ergebnis nennt man auch Bescheid.
Der Bescheid ist wichtig.
Damit können Sie schneller eine Arbeit finden.
Ein neuer Arbeit-Geber sieht dann, was Sie können.
Er sieht auch, welche Aufgaben Sie in dem Betrieb machen können.

Ausweis

Für den Bescheid müssen Sie Geld bezahlen.
Die Kosten sind unterschiedlich.
Sie können zwischen 100 Euro und 600 Euro sein.
Die Höhe des Betrags hängt davon ab, wie hoch der Aufwand der Prüfung ist. 
Der Aufwand ist hoch, wenn die Mitarbeiter von der Handwerks-Kammer viel zu dem Berufs-Abschluss suchen müssen.
Der Aufwand ist gering, wenn Abschlüsse aus Ihrem Land schon bekannt sind.

Geld bezahlen

Sie wollen die Unterlagen per Post schicken?

Dann machen Sie von den Unterlagen eine Kopie.
Die Kopie schicken Sie an:
Handwerkskammer Lübeck
Anerkennungsgesetz
Breite Straße 10/12
23552 Lübeck

Brief schicken

Möchten Sie lieber einen persönlichen Termin in der Handwerks-Kammer?

Dann schreiben Sie uns eine Mail an: 
anerkennungsgesetz@hwk-luebeck.de

Von Ihren Unterlagen machen Sie eine Kopie.
Die Kopien bringen Sie dann zu dem Termin mit. 

Computer

Gründung von einem Betrieb

Handwerker können einen eigenen Betrieb haben.
Das bedeutet, sie können ihren eigenen Betrieb gründen.
Dabei müssen sie auf viele Dinge achten.
Sie müssen ihren Betrieb beim Gewerbe-Amt anmelden.
Sie brauchen auch einen Plan.
Dieser Plan heißt Gründungs-Konzept.

Im Plan stehen folgende Sachen:

  • Was wollen Sie in Ihrem Betrieb bauen?
  • Wer wird bei Ihnen im Betrieb einkaufen?
  • Wie wollen Sie Ihren Betrieb bezahlen?

Sie können Förder-Mittel für Ihren Betrieb bekommen.
Das ist Geld, was Sie von der Bundesrepublik Deutschland bekommen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Mitarbeiter der Handwerks-Kammer helfen Ihnen dabei.
Die Mitarbeiter sind Berufs-Berater.
Sie können einen Termin mit einem Berufs-Berater machen.

Dazu melden Sie sich bei Juliane Enzian.
Sie können Sie anrufen: 0451 1506-237
Oder Sie schreiben ihr eine E-Mail: jenzian@hwk-luebeck.de

Checkliste
Deutschland

Juliane Enzian Teamassistenz der Betriebsberatung Telefon 0451 1506-237 jenzian@hwk-luebeck.de

Überprüfung des Textes

Informationen zum Text in Leichter Sprache

Der Text in Leichter Sprache wurde von einer geschulten Prüfgruppe, bestehend aus Menschen mit Lernschwierigkeiten, von der Diakonie Nord Nord Ost auf Verständlichkeit geprüft.

Bildnachweis

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers