Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern
Am 28. Mai 2022 sind einige Gesetzesänderungen im Verbraucherrecht in Kraft getreten. Insbesondere die neuen Folgen beim Widerruf bestimmter Verbraucherverträge sind für Handwerksbetriebe relevant.
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten besondere Regeln. Dabei hat das Widerrufsrecht in der Praxis die wichtigste Besonderheit. Dieses Recht erlaubt es Verbrauchern, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen.
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Für wen es gilt: Handwerker, die mit Verbrauchern am Telefon, per E-Mail oder außerhalb ihrer Geschäftsräume Verträge schließen.
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Um das geht es: Verbraucher können diese Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Zeitraum verlängert sich um ein Jahr, wenn der Handwerker hierüber nicht aufklärt oder das Muster-Widerrufsformular nicht aushändigt.
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Was zu tun ist: Verbrauchern ist zusammen mit der Musterbelehrung auch das Muster-Widerrufsformular auszuhändigen. Sofern möglich, sollten die Arbeiten erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ausgeführt werden. Andernfalls muss der Verbraucher darüber informiert werden, dass er die bis zum Widerruf geleistete Arbeit zu vergüten hat.
Entsprechend den Gesetzesänderungen hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks das Praxis Recht „Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern“ samt Anlagen aktualisiert. Betriebe, die Verbraucherverträge per Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen, sollten bei Verträgen, die ab dem 28. Mai 2022 geschlossen werden, die aktualisierten Muster zu verwenden, um sich rechtskonform zu verhalten. Sie finden das Praxis Recht „Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern“ nebst Anlagen und einem Erklär-Video auf der ZDH-Themenseite Widerrufsrecht.
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Ansprechpartner
Ulf Grünke (Abteilungsleiter)
Ines von Jagow
Nikoline Lafrenz
Telefon: 0451 1506-195
Fax: 0451 1506-262
rechtsauskunft(at)hwk-luebeck.de