Widerrufsrecht
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten besondere Regeln. Dabei hat das Widerrufsrecht in der Praxis die wohl wichtigste Bedeutung.
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Neu ab 19. Juni 2026: Widerrufsbutton
Ab 19. Juni 2026 müssen Handwerksbetriebe, die den Abschluss von Verbraucherverträgen über eine Webseite oder App ermöglichen, um Waren zu verkaufen oder Dienstleistungsbuchungen anzubieten grundsätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung stellen. Zudem muss darüber in der Widerrufsbelehrung informiert werden. Betroffen sind daher insbesondere Handwerksbetriebe, die B2C-Webshops betreiben oder B2C-Dienstleistungsbuchungen über Webseiten und Apps anbieten.