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Vollversammlungswahl 2024

Die Vollversammlung ist das höchste Beschlussgremium der Handwerkskammer Lübeck und besteht aus 36 gewählten Mitgliedern, davon 24 selbständige Handwerker und Inhaber von Betrieben des handwerksähnlichen Gewerbes sowie 12 Arbeitnehmervertreter, die in solchen Betrieben beschäftigt sind. Die Mitglieder der Vollversammlung sind die Vertreter des im gesamten Bezirk der Handwerkskammer Lübeck ansässigen Handwerks, sozusagen das „Parlament“ aller selbständigen Handwerker, deren Mitarbeiter und Auszubildenden.

Im Frühjahr 2024 läuft die aktuelle Amtszeit der Vollversammlung ab und für die Amtszeit von fünf Jahren werden neue Mitglieder gewählt. 

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2024 die bei dem Wahlleiter fristgemäß eingereichten Wahlvorschläge zugelassen. Da sowohl für die Wahl der Vertreter des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes als auch für die Wahl der Vertreter der Arbeitnehmer der Vollversammlung der Handwerkskammer Lübeck gem. § 9 der Wahlordnung bis zum 19. Februar 2024 jeweils nur ein Wahlvorschlag zugelassen wurde, gelten die darin bezeichneten Bewerber gem. § 20 der Wahlordnung als gewählt, ohne dass es einer Wahlhandlung bedarf.

Bekanntgabe des Wahlergebnisses (492 KB)

Organe & Ehrenamt

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind der Handwerkskammer ihre inneren Strukturen vom Gesetzgeber vorgegeben. Dabei ergibt sich eine Mischform aus hauptamtlichen und ehrenamtlichen Führungsebenen, die im Folgenden vorgestellt werden.

Die Handwerkskammer verfügt über eine doppelte Führungsspitze aus Hauptamt und Ehrenamt. Dem hauptamtlich bestellten Hauptgeschäftsführer steht der ehrenamtlich tätige Präsident zur Seite. Zugleich gehört der Präsident dem Vorstand und der Vollversammlung an.

Eine elementare Basis für das Handwerk sind viele tausend Ehrenamtsträger, ohne die weder die Handwerksorganisationen noch das Prüfungswesen funktionieren würde. Viele Betriebsinhaber und Mitarbeiter von Handwerksbetrieben leisten mit hohem Fachwissen und viel Engagement freiwillige Arbeit in Gesellen-, Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüssen oder vertreten in freiwilligen Zusammenschlüssen die fachlichen Interessen eines Handwerkszweigs oder Handwerksberufs.

Zu den ehrenamtlichen Gremien der Handwerkskammer Lübeck gehören die Vollversammlung, der Vorstand sowie verschiedene Ausschüsse. In allen Gremien sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten.

Vorstand

Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das höchste Beschlussgremium der Handwerkskammer und besteht aus 36 gewählten Mitgliedern, davon 24 selbständige Handwerker und Inhaber von Betrieben des handwerksähnlichen Gewerbes sowie 12 Arbeitnehmervertreter, die in solchen Betrieben beschäftigt sind.

Die Mitglieder der Vollversammlung sind die Vertreter des im gesamten Bezirk der Handwerkskammer Lübeck (Städte Lübeck, Kiel und Neumünster sowie die Kreise Segeberg, Herzogtum-Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Steinburg und Stormarn) ansässigen Handwerks.

Vertreter des selbständigen Handwerks

Vertreter der Arbeitnehmer

Geschäftsführung

Ausschüsse

Berufsbildungsausschuss

Vertreter des selbständigen Handwerks
Vertreter der Arbeitnehmer
Vertreter der Lehrer

Rechnungsprüfungsausschuss

Vertreter des selbständigen Handwerks
Vertreter der Arbeitnehmer