Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Sie suchen einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen? Wenn Sie Waren, Preise oder Leistungen von Handwerkern objektiv und sachkundig beurteilen lassen möchten, können Sie einen von der Handwerkskammer Lübeck öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen.
Inhalte dieser Seite
Ansprechpartnerin
Marion Huth
Sekretärin der Rechtsabteilung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Sachbearbeiterin Sachverständigenwesen
- Telefon: 0451 1506-203 (Di-Fr)
- Fax: 0451 1506-262
- E-Mail: mhuth(at)hwk-luebeck.de
Sachverständigen finden
Die Handwerkskammern Lübeck und Flensburg stellen eine landesweite Sachverständigendatenbank des Handwerks in Schleswig-Holstein zur Verfügung, die alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks in Schleswig-Holstein umfasst. Hiermit ermöglichen wir Ihnen einen einfachen und schnellen Zugriff auf den "handwerklichen Sachverstand". Haben Sie einen geeigneten Sachverständigen gefunden, können Sie sich direkt mit ihm in Verbindung setzen.
Weitere Infos
Sachverständiger werden
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erfüllen eine wichtige Aufgabe, wenn es darum geht, (Rechts-)Streitigkeiten zu klären. Denn sie fungieren als unabhängige, sachkundige Berater. Aus diesem Grund können nur Personen öffentlich bestellt und vereidigt werden, die fachlich und persönlich den hohen Anforderungen genügen, die sich aus der Tätigkeit eines Sachverständigen ergeben. Dies ist im Interesse der Allgemeinheit und natürlich derjenigen, die auf den Rat eines Sachverständigen angewiesen sind.
Voraussetzungen und Bewerbung
Sachverständige werden durch die Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt. Der Paragraf 2 der Sachverständigenordnung (SVO) der Handwerkskammer Lübeck regelt die Voraussetzungen, die von Bewerbern erfüllt werden müssen, um öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu werden. Sofern die Prüfung der Handwerkskammer Lübeck ergibt, dass die Voraussetzungen vorliegen, kann die Bestellung für ein Sachgebiet der Anlage A beziehungsweise B der Handwerksordnung erfolgen. Wenn Sie sich bewerben möchten, senden Sie bitte den Bewerbungsbogen mit den entsprechenden Nachweisen zu an Handwerkskammer Lübeck, Abt. 2.1.3, Breite Straße 10-12, 23552 Lübeck.
Weitere Infos
Video "Bedeutung der Sachverständigen im Handwerk"
Um dieses Angebot sehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie "Externe Medien" akzeptieren.
Informationen für Sachverständige
-
-
-
-
-
-
-
-
Elektronischer Rechtsverkehr für Sachverständige
Die Handwerkskammern Lübeck und Flensburg stellen eine landesweite Sachverständigendatenbank des Handwerks in Schleswig-Holstein zur Verfügung, die alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks in Schleswig-Holstein umfasst. Hiermit ermöglichen wir Ihnen einen einfachen und schnellen Zugriff auf den "handwerklichen Sachverstand". Haben Sie einen geeigneten Sachverständigen gefunden, können Sie sich direkt mit ihm in Verbindung setzen.
Weitere Infos
Sachverständiger werden
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erfüllen eine wichtige Aufgabe, wenn es darum geht, (Rechts-)Streitigkeiten zu klären. Denn sie fungieren als unabhängige, sachkundige Berater. Aus diesem Grund können nur Personen öffentlich bestellt und vereidigt werden, die fachlich und persönlich den hohen Anforderungen genügen, die sich aus der Tätigkeit eines Sachverständigen ergeben. Dies ist im Interesse der Allgemeinheit und natürlich derjenigen, die auf den Rat eines Sachverständigen angewiesen sind.
Sachverständige werden durch die Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt. Der Paragraf 2 der Sachverständigenordnung (SVO) der Handwerkskammer Lübeck regelt die Voraussetzungen, die von Bewerbern erfüllt werden müssen, um öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu werden. Sofern die Prüfung der Handwerkskammer Lübeck ergibt, dass die Voraussetzungen vorliegen, kann die Bestellung für ein Sachgebiet der Anlage A beziehungsweise B der Handwerksordnung erfolgen. Wenn Sie sich bewerben möchten, senden Sie bitte den Bewerbungsbogen mit den entsprechenden Nachweisen zu an Handwerkskammer Lübeck, Abt. 2.1.3, Breite Straße 10-12, 23552 Lübeck.
Weitere Infos
Video "Bedeutung der Sachverständigen im Handwerk"
Um dieses Angebot sehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie "Externe Medien" akzeptieren.