Norwegische Fischerhäuschen

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Informationen zur Dienstleistungserbringung in Norwegen

Bei Fragen zu den folgenden Themen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Ansprechpartnerin Sybille Kujath auf. 

Sybille Kujath Außenwirtschaftsberaterin Telefon 0451 1506-278 Mobil 0159 04390514 skujath@hwk-luebeck.de

Montagearbeiten in Norwegen

Einen Überblick, was Sie bei der Auftragsabwicklung in Norwegen beachten müssen, finden Sie in unserem Merkblatt Montagearbeiten in Norwegen.

Dienstleistungserbringung in Norwegen

Unabhängig von der Dauer eines Einsatzes in Norwegens gelten für die vorübergehende Tätigkeit in Norwegen grundsätzlich folgende Pflichten:

  • Eintragung Handelsregister (Enhetsregister)
    • Erhalt norwegischer Organisationsnummer für den deutschen Betrieb
  • Persönliche ID-Kontrolle beim norwegischen Finanzamt
    • Bei Mitarbeiterentsendung
    • Erhalt D-Nummer und Lohnsteuerkarte für Mitarbeiter
  • A-Meldung abgeben
    • Bei Mitarbeiterentsendung
  • HMS-Karte beantragen
    • Bei Bau-, Anlagen- und Montagearbeiten
  • A1-Entsendebescheinigung mitführen

Abhängig von Umsatz und Tätigkeit:

  • Eintragung Umsatzsteuerregister (MVA-Register)
    • Bei Umsatz über 50.000 NOK in zwölf Monaten
  • Meldung beim Finanzamt für ausländische Angelegenheiten (SFU, COFTA)
    • Entfällt bei Auftrag unter 20.000 NOK oder für Privatpersonen

Deutsch-Norwegisches Wörterbuch und Leitfaden

Das Wörterbuch und der Leitfaden helfen Ihnen, die wichtigsten Worte zu erlernen und erleichtert Ihnen den Start.