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Hinweise zu Corona-Finanzhilfen

Da wir gerade vermehrt Nachfragen zu den Corona-Finanzhilfen erhalten, möchten wir Ihnen gerne Hinweise geben, an wen Sie sich wenden können, um Hilfe zu erhalten. 

Der Begriff "Corona-Finanzhilfen" umfasst sämtliche staatlichen Unterstützungsmaßnahmen, die während der COVID-19-Pandemie in Deutschland eingeführt wurden, um Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler vor wirtschaftlichen Folgen der Krise zu schützen.

  • ein einmaliger Zuschuss für Kleinstunternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler zur kurzfristigen Liquiditätssicherung, z. B. bis zu 9.000 Euro für Betriebe mit bis zu 5 10 Beschäftigten im Zeitraum März bis Mai 2020
  • ein einmaliger Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler zur kurzfristigen Liquiditätssicherung, z.B. bis zu 30.000 Euro für Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten im Zeitraum März bis Mai 2020
  •  Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten für Unternehmen mit coronabedingtem Umsatzrückgang, teilweise mit sehr hohen Zuschusshöhen (bis zu 10 Millionen Euro pro Monat für große Unternehmen)
  • ein Zuschuss, der speziell für Soloselbstständige war, die besonders stark von der Pandemie betroffen waren
  • staatliche Unterstützung für Unternehmen, um Lohnkosten bei Kurzarbeit zu reduzieren und Entlassungen zu vermeiden
  • zinslose oder zinsgünstige Überbrückungskredite, z.B. von der KfW für kleine, mittlere und große Unternehmen zur Liquiditätssicherung
  • Maßnahmen wie Steuerstundungen und Anpassungen bei der Lieferanten- und Umsatzsteuerbehandlung, um Liquiditätsengpässe abzufedern

Als Handwerkskammer sind wir an den Prüf- und Bearbeitungsprozessen der Corona-Hilfsprogramme leider nicht beteiligt. Daher können wir inhaltlich keine Unterstützung oder Einschätzung zu Rückzahlungsforderungen oder Stundungsanträgen geben. Auch auf die Entscheidungen der Investitionsbank Schleswig-Holstein haben wir keinen Einfluss.

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren individuellen Sachverhalt direkt bei der IB.SH zu schildern. Dort erhalten Sie die bestmögliche Unterstützung zu Ihrem Anliegen.

Wenden Sie sich am besten direkt an die IB.SH unter
soforthilfe-aenderungsantrag@ib-sh.de
oder telefonisch an
0431 65959-777.

Auf der Website der IB.SH stehen auch umfassende FAQ zur Thematik.

Weitere Informationen

Investitionsbank Schleswig-Holstein Telefon 0431 65959-777 soforthilfe-aenderungsantrag@ib-sh.de