Holzbuchstaben "Do it" auf Holztisch

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Existenzgründungsberatung

Sie möchten sich im Handwerk selbstständig machen, einen eigenen Betrieb gründen oder einen bestehenden Handwerksbetrieb übernehmen? Dann sind bei der Vorbereitung viele Fragen zu klären. Die Handwerkskammer Lübeck unterstützt Sie dabei mit unterschiedlichen Beratungsangeboten.

Für die wirtschaftliche und organisatorische Vorbereitung Ihrer Gründung stehen Ihnen die Betriebsberaterinnen und Betriebsberater der Handwerkskammer Lübeck zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich, individuell und kostenfrei. Wir begleiten Sie bei der Entwicklung Ihres Gründungsvorhabens und unterstützen Sie dabei, die wirtschaftlichen Grundlagen für einen erfolgreichen Start zu schaffen.

Unser Angebot richtet sich sowohl an Personen, die sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, als auch an Arbeitssuchende. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Selbstständigkeit im Vollerwerb oder im Nebenerwerb planen.

Unser Beratungsangebot

Die Betriebsberatung – Existenzgründung unterstützt Sie insbesondere bei

  • der Erstellung und Weiterentwicklung Ihres Gründungskonzeptes,
  • der Erstellung von Rentabilitäts- und Liquiditätsplanungen,
  • Fragen zur Finanzierung Ihres Vorhabens,
  • der Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten,
  • der Existenzgründung im Nebenerwerb,
  • der Vorbereitung einer Betriebsübernahme sowie
  • der Suche nach einem geeigneten Betrieb zur Übernahme über unsere Betriebsvermittlungsbörse.

Sie können sich außerdem über die Gründerplattform der KfW auf Ihre Gründung vorbereiten und Ihr Vorhaben gemeinsam mit unseren Betriebsberaterinnen und Betriebsberatern weiterentwickeln.

Handwerksrechtliche Voraussetzungen für die Selbstständigkeit

Neben den wirtschaftlichen Fragen müssen bei einer Gründung im Handwerk auch die handwerksrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden.
Welche Voraussetzungen für die selbstständige Ausübung eines Handwerks erfüllt sein müssen, regelt die Handwerksordnung (HwO). Je nach geplanter Tätigkeit kann beispielsweise eine Meisterprüfung, eine gleichgestellte Qualifikation oder eine andere Berechtigung erforderlich sein.

Für alle Fragen zur

  • Meisterpflicht,
  • Handwerksordnung (HwO),
  • Eintragung in die Handwerksrolle,
  • Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe,
  • Zuordnung einer Tätigkeit zu einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk,
  • Anerkennung anderer Qualifikationen,
  • Bestellung eines fachtechnischen Betriebsleiters,
  • Ausübungsberechtigung sowie
  • Ausnahmebewilligung

ist die Abteilung Handwerksrolle der Handwerkskammer Lübeck zuständig.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Handwerksrolle prüfen die individuellen Eintragungsvoraussetzungen und beraten zu handwerks- und gewerberechtlichen Fragestellungen.

Weitere Informationen

Kontakt zur Handwerksrolle

Handwerkskammer Lübeck Handwerksrolle Kontakt zum Team der Abteilung Handwerksrolle handwerksrolle@hwk-luebeck.de

More information

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