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Kundenbeschwerden im Handwerk: kostenfreies Vermittlungsverfahren
Meinungsverschiedenheiten können entstehen – auch zwischen Handwerksbetrieben und ihren Kunden. Damit beide Seiten wieder miteinander ins Gespräch kommen und eine einvernehmliche Lösung möglich wird, bieten wir ein kostenfreies Vermittlungsverfahren an.
Ziel des Vermittlungsverfahrens ist es, einen sachlichen und konstruktiven Dialog zwischen Kunden und Betrieb zu ermöglichen. Eine Vermittlung kann dann gelingen, wenn beide Seiten bereit sind, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.
Das Vermittlungsverfahren beruht auf Freiwilligkeit. Keine der Parteien kann zu einer Teilnahme verpflichtet werden. Eine Einigung ist daher nur möglich, wenn sowohl die Kundin oder der Kunde als auch der betroffene Betrieb hierzu bereit sind. In der Angelegenheit darf noch kein Rechtsanwalt eingeschaltet sein und kein Gerichtsverfahren laufen.
Verfahrensablauf
Das kostenfreie Vermittlungsverfahren läuft in der Regel so ab:
- Sie schildern uns kurz den Sachverhalt und Ihre Vorstellung von einer Lösung.
- Die Vermittlungsstelle leitet Ihr Schreiben an den betreffenden Handwerksbetrieb weiter, wenn es sich um einen Mitgliedsbetrieb handelt.
- Der Betrieb kann dazu Stellung nehmen.
- Wenn der Betrieb eine Stellungnahme abgibt, wird diese anschließend an Sie weitergeleitet.
Bitte beachten Sie:
Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens erfolgt
- keine rechtliche Beratung
- keine fachliche Bewertung von Handwerksleistungen
- keine Rechnungsprüfung
- es findet keine Mediation statt
- es erfolgt kein Schiedsspruch
- Das Verfahren ersetzt keine Rechtsberatung, Schlichtung oder gerichtliche Klärung.
- Verjährungsfristen werden durch das Vermittlungsverfahren nicht unterbrochen oder gehemmt. Bitte behalten Sie laufende Fristen selbst im Blick.
Weitere Möglichkeiten für Kunden von Handwerksbetrieben:
- Zu Fragen der Rechnungsstellung oder zur handwerklichen Leistung selbst können Kunden einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus der Sachverständigendatenbank Handwerkskammer Lübeck beauftragen (kostenpflichtig).
- Bei rechtlichen Fragen können sich Kunden mit ihrem Anliegen z.B. an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wenden.