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Praktikumsprämie

Gute Nachrichten für Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein: Sie können auch in 2026 wieder eine Prämie erhalten, wenn sie in ihrer Ferienzeit ein Praktikum in einem Handwerksbetrieb in Schleswig-Holstein absolvieren. Das Land stellt dafür Mittel aus dem Landeshaushalt bereit. Schülerinnen und Schüler erhalten je Praktikumswoche 120 Euro. Es können maximal zwei Wochen beantragt werden.

Die Ansprechpartnerinnen stehen unten auf dieser Seite.

Grußwort von Ministerpräsident Daniel Günther

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Voraussetzungen

  • Antragstellung vor Praktikumsbeginn
  • Freiwilliges Praktikum während der Schulferien
  • Mindestalter von 14 Jahren
  • Besuch einer allgemeinbildenden oder beruflichen Schule (AV-SH, Berufsfachschule I, Berufliches Gymnasium) oder eines Förderzentrums in Schleswig-Holstein
  • Praktikum in einem Handwerksbetrieb in Schleswig-Holstein (ausgenommen elterliche Betriebe)
  • Mindestens drei von fünf vereinbarten Tagen müssen absolviert werden, um das Geld zu erhalten. Fehlzeiten durch zum Beispiel Krankheit bis zu zwei Tage sind zulässig; dann wird aber entsprechend weniger Geld ausgezahlt.

Prämie beantragen

Der Antrag muss vor Beginn des Praktikums gestellt werden. Den Antrag stellen Schülerinnen und Schüler selbst bei unserer Partnerkammer, der Handwerkskammer Flensburg. Das Onlineformular finden sie auf der Website der Handwerkskammer Flensburg. Es muss ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: berufsbildung@hwk-flensburg.de. Auch der Betrieb und ggf. die Eltern müssen unterzeichnen. Nach dem Eingang des korrekten Antrags versendet die Handwerkskammer Flensburg an den Antragsteller ein Formular zum Nachweis der Anwesenheit. Dieses Formular muss der Betrieb ausgefüllt an die Handwerkskammer Flensburg zurücksenden. Wenn alles vollständig vorliegt, erhalten die Schülerinnen und Schüler ihr Geld. 

Praktikum anbieten / Praktikum finden

Betriebe können ihre offenen Praktikumsplätze in unsere Praktikumsbörse eintragen und so noch mehr junge Menschen erreichen. Schülerinnen und Schüler können über die Börse Praktikumsplätze in ihrer Region finden. 

Außerdem bietet die Handwerkskammer Betrieben und Schulen im Jahresverlauf immer wieder Veranstaltungen zur Berufsorientierung an.  Schülerinnen und Schüler, die noch unsicher sind, welcher Beruf für sie infrage kommt, können sich von der Passgenauen Besetzung beraten lassen (siehe unten). 

Einen Überblick über alle Handwerksberufe finden Jugendliche auf handwerk.de

Werbematerialien für Betriebe

Viele Betriebe haben uns bereits kontaktiert, weil sie die Praktikumsprämie nutzen wollen, um für ein Praktikum in ihrem Betrieb zu werben. Nun haben Sie die Möglichkeit, kostenfreie Werbematerialien einzusetzen: Mit dem Zusatz „Jetzt bei uns bewerben“ stehen Ihnen ein Plakat, ein Online-Banner und ein Social-Media-Post zur Verfügung. 

Werbematerialien

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FAQ

Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (AV-SH, Berufsfachschule I, Berufliches Gymnasium) in Schleswig-Holstein.

Die Praktikumszeit muss sich grundsätzlich über 5 Tage erstrecken (bei mindestens 6 Stunden täglicher Anwesenheit). Jeder Schüler/jede Schülerin kann eine Praktikumsprämie für maximal zwei Wochen pro Jahr erhalten, unabhängig davon, ob das Praktikum in einem Betrieb oder in verschiedenen Betrieben absolviert wird. Die beiden Wochen können auch in jeweils unterschiedlichen Schulferien (Oster-, Sommer- oder Herbstferien) belegt werden.

Das Praktikum muss bei einem Handwerksbetrieb mit Sitz in Schleswig-Holstein absolviert werden. Ein Praktikum im elterlichen Betrieb ist nicht förderfähig.

Du hast Fragen? Dann ruf uns gerne an. Unsere Kontaktdaten findest Du am Ende der Seite.

Lehrstellenbörse der Handwerkskammer Flensburg
Lehrstellenbörse der Handwerkskammer Lübeck

Der Versicherungsschutz für die Unfall- und Haftpflichtversicherung muss von Ihnen vorab mit dem Praktikanten geklärt werden. Der Praktikant muss bei der BG (Berufsgenossenschaft) angemeldet werden.

Praktikantinnen und Praktikanten stellen den Antrag selbst.

Der ausgefüllte und unterschriebene Praktikumsantrag (vom Praktikumsbetrieb, der Schülerin/dem Schüler und bei unter 18-Jährigen von den Erziehungsberechtigten) muss vor Beginn des Praktikums bei der Handwerkskammer vorliegen. Die Beantragung der Prämie erfolgt über den unten stehenden Antrag. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss dann per E-Mail an die folgende Adresse geschickt werden:

berufsbildung@hwk-flensburg.de

Die Prämie wird im Anschluss an das Praktikum ausgezahlt, sofern es aktiv durchgeführt wurde. Es muss an mindestens 3 Tagen absolviert werden, Fehlzeiten bis zu 2 Tagen sind zulässig, führen aber zu einer anteiligen Kürzung der Prämie.

Hinweis: Zuwendungen werden gewährt für die außerschulische Teilnahme an Schülerpraktika in Handwerksbetrieben in Schleswig-Holstein. Der Letztempfänger erhält die Prämie als Anerkennung für die wochenweise erfolgreiche Ableistung des Praktikums als Ausdruck seiner Lern- und Anstrengungsbereitschaft.

Ansprechpartnerinnen

Jugendliche können sich mit Fragen an die Passgenaue Besetzung wenden. Birgit Henning steht Betrieben für Rückfragen zur Verfügung. Fragen zu Anträgen beantwortet Frau Pochert von der Handwerkskammer Flensburg.

Eva Buchmann Fachberaterin für das Projekt „Passgenaue Besetzung“ für die Kreise Ostholstein, Herzogtum Lauenburg sowie nördl. Stormarn und die Stadt Lübeck Telefon 0451 1506-136 Mobil 0173 6916556 ebuchmann@hwk-luebeck.de

Silja Drings Fachberaterin im Projekt „Passgenaue Besetzung“ für die Kreise Plön und nördl. Segeberg sowie die Städte Kiel und Neumünster Telefon 0431 533 32-811 sdrings@hwk-luebeck.de

Julia Karu Fachberaterin für das Projekt „Passgenaue Besetzung“ für die Kreise Pinneberg, Steinburg, südliches Segeberg und südliches Stormarn Telefon 041214739 281 jkaru@hwk-luebeck.de

Britta Pochert Beraterin der Passgenauen Besetzung, Handwerkskammer Flensburg Telefon 0461 866-165 b.pochert@hwk-flensburg.de

Birgit Henning Sekretärin der Ausbildungsberatung Telefon 0451 1506-269 bhenning@hwk-luebeck.de

Die Praktikumsprämie wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein. Zuwendungen werden gewährt für die außerschulische Teilnahme an Schülerpraktika in Handwerksbetrieben in Schleswig-Holstein. Der Letztempfänger erhält die Prämie als Anerkennung für die wochenweise erfolgreiche Ableistung des Praktikums als Ausdruck seiner Lern- und Anstrengungsbereitschaft.

SH Schleswig-Holstein Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus