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Vollversammlung beschließt Finanzierung für den Trave-Campus
Lübeck, 9. September 2026 – Die Vollversammlung der Handwerkskammer Lübeck hat in einer Sondersitzung den Weg für die Finanzierung des Trave-Campus frei gemacht.
Die Vollversammlung beschloss in einer Sondersitzung am 8. September 2026 die weitere Vorgehensweise bei der Finanzierung des Trave-Campus. Um den Kapitalbedarf für das Neubauvorhaben der Handwerkskammer Lübeck über die gesamte Bauphase zu decken, ermächtigte sie den Vorstand der Kammer, entsprechende Baukreditverträge in Millionenhöhe abzuschließen. Die Entscheidung der Vollversammlung ist ein weiterer Meilenstein für die Kammer und ihr Bauvorhaben Trave-Campus. Dessen Realisierung tritt im Herbst in eine entscheidende Phase ein: Dann erfolgt der offizielle Spatenstich im Beisein der Bundesbildungsministerin und des Ministerpräsidenten sowie der Bildungsministerin von Schleswig-Holstein.
„Wir haben mit dem Beschluss ein weiteres klares Zeichen für die Ausbildung gesetzt und gleichzeitig mit sehr viel Verantwortung eine solide und tragfähige Finanzierung in die Wege geleitet, die wegweisend für die nächsten zwei Jahrzehnte sein wird“, sagte Ralf Stamer, Präsident der Handwerkskammer Lübeck, anlässlich der Sondersitzung.
In Lübeck soll mit dem Trave-Campus bis 2031 ein modernes Zentrum der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Handwerk entstehen. Es soll die Attraktivität der Berufsausbildung im Handwerk erhöhen und Fachkräfte fit für zukünftige Anforderungen machen.
An der Finanzierung des Vorhabens sind der Bund, das Land Schleswig-Holstein und die Handwerkskammer Lübeck beteiligt. Insgesamt 116 Millionen Euro beträgt die von den Fördermittelgebern festgesetzte Fördersumme für den Trave-Campus. 60 Prozent der Kosten übernimmt der Bund, 15 Prozent das Land, die Handwerkskammer trägt die übrigen 25 Prozent. Die Kammer rechnet abweichend von der festgesetzten Fördersumme mit Gesamtkosten von rund 142 Millionen Euro für den Trave-Campus. Mit der Entscheidung der Vollversammlung wird sichergestellt, dass die Kammer die erforderlichen Mittel für die Realisierung des Bauvorhabens über die gesamte Bauphase aufbringen kann und gleichzeitig die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kammer nicht überschritten wird.