Ausbildung in der Bauwirtschaft neugeordnet

Zum 1. August 2026 treten modernisierte Ausbildungsordnungen für 19 Bauwirtschaftsberufe in Kraft. Die Reform stärkt die Ausbildungsqualität, sorgt für mehr Praxisnähe und passt die Berufe an technologische, ökologische und digitale Entwicklungen an.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

  • Drei Bereiche: Alle Berufe werden künftig den drei Bereichen Tiefbau, Hochbau und Ausbau zugeordnet. Dadurch fällt die Orientierung im Baugewerbe leichter.
  • Die aktualisierten Standardberufsbildpositionen werden integriert: Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung und Arbeitsrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie digitale Arbeitsprozesse.
  • Neuerungen im Tiefbau: Zwei Ausbildungsberufe erhalten neue Bezeichnungen: Der Kanalbauer wird zum Kanalbauer für Infrastrukturtechnik, der Rohrleitungsbauer zum Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik.
  • Änderungen bei Prüfungen: In 16 dreijährigen Bau-Ausbildungsberufen wird die gestreckte Gesellenprüfung eingeführt. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt, stattdessen zählt die GP Teil 1 bereits zur Abschlussnote. Die zweijährigen Ausbildungsberufe behalten die bisherige Prüfungsstruktur bei. Gleichzeitig ermöglicht der erfolgreiche Abschluss eines zweijährigen Berufs den nahtlosen Übergang in den zugehörigen dreijährigen Beruf – inklusive Anerkennung der Abschlussprüfung als GP Teil 1.
  • Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA): Die ÜBA wird verbindlich auf 24 Wochen (zweijährige Berufe) bzw. 30 Wochen (dreijährige Berufe) festgelegt. Zusätzlich können freiwillige Wahlwochen vereinbart werden. Für die ÜBA entwickeln Sachverständige bundesweit einheitliche Unterweisungspläne – ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung in der Bauausbildung.

Für weitere Infos lohnt sich ein Blick auf die BIBB-Seite zu den Ausbildungsberufen in der Bauwirtschaft.

Kai Kittendorf Abteilungsleiter Berufsausbildung Telefon 0451 1506-212 kkittendorf@hwk-luebeck.de

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