Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie ab 1.1.2026
Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt ab dem 1.1.2026 – mit Ausnahme von Getränken – der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.
Von der dauerhaften Senkung sollen nicht nur klassische Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Bars oder Cafés, sondern auch Handwerksbetriebe mit Sitzbereichen wie Bäckereien, Fleischereien, Konditoreien, Eishersteller und Catering-Anbieter profitieren. Die Senkung dient der wirtschaftlichen Unterstützung der Gastronomiebranche.
Der ZDH hat hierzu Informationen für die Betriebe der Lebensmittelgewerke, die für Ihre Kunden Tische und Stühle zum Vor-Ort-Verzehr bereithalten, sowie Catering- und Partyservice-Anbieter zusammengestellt.
Diese finden Sie hier.
Übersicht zur Umsatzbesteuerung der Abgabe von Speisen und Getränken
vgl.: Zentralverband des Deutschen Handwerks