Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie ab 1.1.2026
Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt ab dem 1.1.2026 – mit Ausnahme von Getränken – der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Der ZDH hat hierzu Informationen für die Betriebe der Lebensmittelgewerke wie Fleischereien, Bäckereien, Konditoreien und Eishersteller, die für Ihre Kunden Tische und Stühle zum Vor-Ort-Verzehr bereithalten, sowie Catering- und Partyservice-Anbieter zusammengestellt. Diese finden Sie unter