Umweltschutz
Europäische Verpackungsverordnung (PPWR): Leitfaden für Betriebe
Ab August 2026 gibt es neue Anforderungen an Verpackungen. Was Handwerksbetriebe jetzt beachten sollten.
Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Art und Weise, wie Verpackungen verwendet, vertrieben und entsorgt werden, grundlegend verändern. Mit dem Inkrafttreten am 12. August 2026 schafft die Verordnung einen einheitlichen Rechtsrahmen im EU-Binnenmarkt, um Verpackungsabfälle zu reduzieren und damit die Umweltbelastung zu minimieren sowie die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Viele Handwerksbetriebe – insbesondere jene, die Lebensmittel verpacken, Waren unter einer eigenen Marke vertreiben oder Materialien aus Nicht-EU-Staaten beziehen – sind von den neuen Bestimmungen unmittelbar betroffen.
Bestimmung der Verantwortlichkeiten
Die PPWR unterscheidet zwischen verschiedenen zentralen Rollen in der Verpackungskette:
- Erzeuger: Wer Verpackungen unter eigenem Namen oder einer eigenen Marke entwickelt bzw. herstellen lässt (z. B. bei Auftragsproduktionen), gilt als Erzeuger. Für diese Rolle steigt der Dokumentationsaufwand, da künftig Konformitätserklärungen und technische Nachweise vorliegen müssen.
- Hersteller: Wer Verpackungen erstmals in einem EU-Land in den Verkehr bringt, trägt die Verantwortung für die Finanzierung der Entsorgung und muss sich im nationalen Register registrieren. In Deutschland ist es das LUCID-Register.
- Importeur: Betriebe im Bau- oder Installationsgewerbe, die Waren (z. B. Sanitärausstattung oder Werkzeuge) direkt aus Drittstaaten wie China oder der Türkei beziehen, übernehmen die Verantwortung für die Verpackungskonformität und müssen das Vorhandensein der technischen Dokumentation sicherstellen.
In grenzüberschreitenden Lieferketten können diese Rollen auseinanderfallen. Entscheidend ist, wer die Lieferkette in dem EU-Land eröffnet, in dem die Verpackung letztlich entsorgt wird.
Besondere Auswirkungen auf das Lebensmittelhandwerk
Für Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien ergeben sich zwei zentrale Herausforderungen:
- PFAS-Verbot: Ab August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt nur noch sehr geringe Mengen an PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) enthalten. Da viele fettabweisende Papierverpackungen bislang PFAS-Beschichtungen nutzen, ist eine zeitnahe Bestätigung der PFAS-Konformität durch die Lieferanten erforderlich.
- Mehrwegsysteme: Ab Februar 2027 müssen Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, kundeneigene, hygienetaugliche Behältnisse akzeptieren und befüllen. Ab Februar 2028 ist zudem die Bereitstellung einer Mehrwegalternative Pflicht. Eine Ausnahme besteht für Kleinstbetriebe (weniger als zehn Mitarbeitende) bezüglich der Pflicht zur Bereitstellung eigener Mehrwegsysteme; die Befüllung mitgebrachter Behältnisse bleibt jedoch verpflichtend.
Handlungsbedarf für Betriebe
Um die Anforderungen ab August 2026 zu erfüllen und damit rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Betriebe folgende Schritte umsetzen:
- Rollenbestimmung: Sie müssen die Rolle Ihres Betriebs in der Verpackungslieferkette bestimmen: als Erzeuger, Hersteller oder Importeur.
- Lieferantenkommunikation: Gewicht und Materialien der Verpackungen sind präzise zu erfassen. Alle Lebensmittelverpackungen müssen ab dem Stichtag PFAS-frei sein. Lassen Sie sich die PFAS-Konformität der Verpackungen schriftlich bestätigen.
- Dokumentation: Bei Importen aus Drittstaaten ist auf die Vollständigkeit der technischen Unterlagen sowie die korrekte Kennzeichnung (Name und Anschrift) auf der Verpackung zu achten.
- Registerpflege: Die Registrierung im LUCID-Register ist zu überprüfen und die Übereinstimmung der Mengenmeldungen mit den Verträgen der Systembeteiligungsverträge muss sichergestellt werden.
Weitere Informationen

Dominik Pohlmann Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT), Nachhaltigkeit und Klimaschutz Telefon 0451 38887-743 dpohlmann@hwk-luebeck.de