Google Bewertungen

Schlecht bewertet – schnell gelöscht? 

Es sind mehr als nur Sternchen und leere Worte. Google Bewertungen geben Interessierten einen ersten Eindruck über Ihren Betrieb und entscheiden in vielen Fällen, ob Sie den Auftrag erhalten. 

Google Bewertungen können Fluch oder Segen sein. Die Kunden von heute haben inzwischen ein Gespür dafür, wie diese Bewertungen zu verstehen sind. Bei ganz schlechten Rezensionen ziehen diese allerdings den Bewertungsschnitt nach unten und lesen sich vernichtend.

Normalerweise hat man nun die Chance, sich mit den Bewertenden auseinanderzusetzen oder bei gänzlich falschen, rufschädigenden oder beleidigenden Bewertungen die Löschung zu beantragen.

Hier entwickelt sich gerade ein neues Geschäftsmodel unseriöser Dienstleister.

Sie erhalten mehrere sehr schlechte Bewertungen, meist von Personen, die Sie gar nicht kennen.

Kurz darauf kontaktiert Sie eine Agentur, die (wie zufällig!) festgestellt hat, dass Sie schlechte Bewertungen erhalten haben. Es wird Ihnen dann angeboten, dass diese Bewertungen kostenpflichtig entfernt werden können,

Doch STOP

Bewertungen können nur die Personen löschen, die sie erstellt haben.

Wollen Sie eine Bewertung gelöscht haben, müssen Sie dies mit den Bewertenden klären oder bei Google über ein Anschreiben oder Formular die Löschung beantragen.

Natürlich können Sie sich anwaltliche Hilfe dazuholen. 

Wolfram Kroker Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT), Digitalisierung Telefon 0451 38887-727 Mobil 0159 04390525 wkroker@hwk-luebeck.de