Logo der Handwerkskammer Lübeck

Was macht eigentlich die Handwerkskammer?

Welche Aufgaben wurden der Handwerkskammer übertragen? Wie vertritt die Kammer meine Interessen? Und welche Serviceleistungen erbringt die Kammer für mich und meinen Betrieb? Hier finden Sie Antworten auf diese und viele weitere Fragen.

Ansprechpartner

Ansprechpartner von A-Z

Wie ist eine Handwerkskammer organisiert?

Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder erbringt. Diese Aufgaben sind gesetzlich in der Handwerksordnung festgelegt. Als Selbstverwaltungskörperschaft wird die Kammer von handwerklichen Ehrenamtsträgern geführt.

Die Vollversammlung ist das höchste Beschlussgremium der Handwerkskammer und besteht aus 36 gewählten Mitgliedern, davon 24 selbständige Handwerker und Inhaber von Betrieben des handwerkähnlichen Gewerbes sowie 12 Arbeitnehmervertreter, die in solchen Betrieben beschäftigt sind. Die Mitglieder der Vollversammlung sind die Vertreter des im gesamten Kammerbezirk ansässigen Handwerks.

Dem Vorstand der Handwerkskammer gehören neben dem Präsidenten zwei Vizepräsidenten an. Der Vorstand wird komplettiert durch drei weitere Mitglieder (zwei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter).

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Der Kammerbezirk

Die Handwerkskammer Lübeck vertritt die Interessen des Handwerks im südlichen Schleswig-Holstein. Sie ist zuständig für das Handwerk in den Städten Kiel, Lübeck und Neumünster sowie in den Kreisen Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Plön, Ostholstein und Herzogtum Lauenburg.

Aufgaben der Handwerkskammer

Interessenvertretung

Was versteht man unter politischer Interessenvertretung?

Die Handwerkskammer setzt sich, gemeinsam mit den anderen Handwerksorganisationen, bei der Politik dafür ein, dass die politischen Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessert werden.

Die Handwerkskammer ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und die Erstattung von Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten.

Diesen Aufgaben kommt die Handwerkskammer auf Aufforderung des Staates, in den meisten Fällen aber aus eigener Initiative, z.B. bei der Einbringung eigener politischer Vorschläge, nach.

Was tut die Handwerkskammer Lübeck im Rahmen der Interessenvertretung?

Wir vertreten die Interessen des Handwerks durch:

  • Anregungen und Forderungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Betriebe
  • Stellungsnahmen zu Gesetzesinitiativen und politischen Vorhaben
  • vielfältige Kontakte zur Politik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
  • Kontaktpflege zu Behörden, Verbänden und gesellschaftliche Gruppen
  • Vermittlung eines positiven Bildes des Handwerks in der Öffentlichkeit
  • aktive Mitarbeit in Ausschüssen, Gremien und Beiräten

Selbstverwaltung des Handwerks

Zu den Kernaufgaben der Kammern in Deutschland gehören die in der Handwerksordnung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Selbstverwaltung des Handwerks.

Dazu zählen unter anderem die Eintragung der Betriebe in die Handwerksrolle, die Registrierung der Ausbildungsverträge in der Lehrlingsrolle, die Regelung der beruflichen Bildung und der überbetrieblichen Ausbildung.

Weiterhin ist die Kammer für die diversen Prüfungen von den Fortbildungen bis zur Meisterprüfung zuständig. Aber auch das Sachverständigenwesen oder die Stellungnahme zur Bauleitplanung fallen in diesen Aufgabenbereich.

Handwerksrolle

Die wichtigste gesetzliche Aufgabe der Handwerkskammern ist die Führung der "Handwerksrolle" - die Mitgliedschaft eines Handwerksbetriebs bei der Kammer ist ja gesetzlich vorgeschrieben. War es früher tatsächlich eine Papierrolle, auf der sämtliche Betriebe verzeichnet waren, so wird diese heute in einem EDV-Programm geführt.

In der Handwerksordnung ist auch festgelegt, welche Voraussetzungen für die selbstständige Handwerksausübung benötigt werden. Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen die gesetzlich vorgesehenen Qualifikationen nachgewiesen und ein Antrag gestellt werden.

Daraufhin stellt die zuständige Handwerkskammer zum einen den Bescheid über die Eintragung und zum anderen die Handwerkskarte aus. Handwerksähnliche Betriebe und zulassungsfreie Handwerke werden in das Gewerbeverzeichnis eingetragen und erhalten eine Gewerbekarte.

Die Handwerksrolle ist zuständig für:

  • An- und Abmeldungen von zulassungspflichtigen, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben
  • Ausnahmebewilligung/Ausübungsberechtigungen
  • Ausstellung von Handwerkskarten für alle Gewerke der Anlage A der Handwerksordnung und Gewerbekarten für Inhaber zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe Anlage B der Handwerksordnung
  • Handwerksstatistik
  • Schwarzarbeitsbekämpfung

Weiterführende Themen:

  • Zulassungspflichtiges Handwerk
  • Zulassungsfreies Handwerk
  • Handwerksähnliches Gewerbe
  • Ausnahmeverfahren
  • Unerlaubte Handwerksausübung
  • Ansprechpartner Handwerksrolle

Lehrlingsrolle

Das Führen der Lehrlingsrolle ist die zweite wichtige Aufgabe der Handwerkskammern im Bereich der Selbstverwaltung. Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinem Lehrling/seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und die Eintragung des Vertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei seiner Handwerkskammer vor Beginn der Ausbildung bzw. direkt nach Vertragsabschluss beantragen. Dieses Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird als Lehrlingsrolle bezeichnet.

Über den gesamten Zeitraum der Ausbildung - von der Eintragung in die Lehrlingsrolle bis zur Gesellen- oder Abschlussprüfung - begleitet die Handwerkskammer die Lehrlinge wie auch die Ausbildungsbetriebe.

In der Lehrlingsrolle werden auch alle Änderungen bei Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen erfasst, wie z.B. Verkürzungen oder Verlängerungen von Ausbildungs- bzw. Umschulungszeiten. Die Lehrlingsrolle erstellt ebenso Lehrzeitnachweise beispielsweise für Renten- oder Versicherungsangelegenheiten.

Berufsausbildung und Weiterbildung

Wir fördern die Berufsausbildung und helfen bei der Weiterbildung durch:

  • Kurse zur überbetrieblichen Ausbildung von Lehrlingen:
    Im Rahmen der Berufsbildung führt die Kammer jährlich über 600 000 Teilnehmerstunden in der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) durch, eine weitere Hauptaufgabe der Handwerkskammer Lübeck. Die ÜLU ergänzt die betriebliche Ausbildung vor dem Hintergrund des ständigen technologischen Wandels und der Spezialisierung vieler Betriebe. Durch die Übernahme dieser Tätigkeit erfüllt die Kammer eine wichtige Funktion zur Sicherung der Ausbildungsfähigkeit und -qualität der Handwerksbetriebe.

  • ein vielfältiges Fortbildungsangebot:
    Die Handwerkskammer Lübeck hält ein umfangreiches und vielfach speziell auf die Bedürfnisse des Handwerks abgestimmtes Weiterbildungsangebot bereit, dass pro Jahr von etwa 2 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht wird.
    Zwei Kompetenzzentren mit überregionaler Bedeutung leisten einen  wichtigen Beitrag für die berufsspezifische Weiterbildung: das Maritime Kompetenzzentrum für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie das Kfz-Kompetenzzentrum für Diagnose sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Beide sind an der Berufsbildungsstätte Travemünde angesiedelt. Am Standort Travemünde befindet sich auch die Schweißtechnische Lehranstalt (SL).
    Neben den Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung ist der Betriebswirt (HWK) das am meisten nachgefragte Weiterbildungsangebot.

  • besondere Ausbildungsgänge für leistungsstarke Jugendliche
  • Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Auftrag der Arbeitsverwaltung
  • die Betreuung der Prüfungsausschüsse
  • Führen der Lehrlingsrolle
  • die Tätigkeit unserer Ausbildungsberater
  • die Trägerschaft für Landesberufsschulen
  • eine Lehrstellenbörse & eine Lehrstellen-App
  • die passgenaue Vermittlung
  • die Vermittlung von Auslandsaufenthalten

Beratung

Wir beraten und betreuen unsere Mitglieder bei:

  • betriebswirtschaftlichen Fragen
  • der Betriebsübergabe/-übernahme
  • Fragen zur Existenzgründung
  • der Durchführung von Betriebsvergleichen
  • technischen Fragen
  • Fragen zur Außenwirtschaft
  • Fragen des Umweltschutzes
  • betriebsbezogenen Rechtsfragen (Grundberatung)
  • der Aus- und Fortbildung im Handwerk
  • der Einführung neuer Technologien
  • der Einführung eines effektiven Personalmanagements
  • Fragen zu Marketing und Gestaltung

Öffentlichkeitsarbeit

Wir informieren die Öffentlichkeit und unsere Mitglieder über alle handwerksrelevanten Themen durch:

  • das Magazin NordHandwerk (gemeinsam mit drei weiteren norddeutschen Handwerkskammern)
  • enge Zusammenarbeit mit Presse, Rundfunk und Fernsehen
  • regelmäßige Presseinformationen und -gespräche
  • Mailings an Mitgliedsbetriebe
  • Schulungen und Tagungen für Ehrenamtsträger
  • Vorträge und Veranstaltungen
  • Beteiligungen an Messen und Ausstellungen
  • die Durchführung und Auswertung eigener Konjunkturumfragen

Betreuung

Wir schützen und betreuen unsere Mitgliedsbetriebe und deren Kunden durch:

  • Führen der Handwerksrolle und des Verzeichnisses der Inhaber von Betrieben eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes
  • Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Verfolgung der Schwarzarbeit
  • eine Betriebsdatenbank mit Informationen über Handwerksbetriebe und deren Leistungsangebote
  • eine Handwerkersuche per App
  • Bestellung und Vermittlung von Sachverständigen
  • Vermittlungsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten
  • eine Betriebsvermittlungsbörse (Zusammenführung von Übergabe- und Übernahmeinteressenten)

Organigramm der Handwerkskammer Lübeck

Wie ist die Handwerkskammer organisiert? Mithilfe unseres Organigramms erhalten Sie einen Einblick in die interne Struktur und die einzelnen Aufgabenbereiche Ihrer Handwerkskammer Lübeck.

Organigramm zum Download

Organigramm, HWK Lübeck (446 KB)